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Interne Bewerbung

SV
super V
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Der Abteilungsleiter möchte sie sehr gerne in seiner Ablteilung haben. Ihr jetziger Chef will sie aber nicht gehen lassen. Unser Präsident hällt sich raus. Wie kann ich als BR helfen? I

st es wirklich möglich, dass ihr jetziger Chef sie nicht gehen lassen will?

Hat nicht der Wunsch des Mitarbeiters (und des "neuen Chefs" )vorrang?

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Community-Antworten (7)

V
viktor

02.08.2006 um 10:45 Uhr

Die Sklaverei ist abgeschafft. Es ergibt sich schon aus der Vertragsfreiheit, das die Kollegin sich für einen anderen Arbeitsplatz entscheiden kann, wenn dierser im Betrieb angeboten wird. Wenn der alte Chef sie nicht gehen lassen will - was will er tun, wenn sie kündigt?

Der BR sollte mit dem alten Chef reden und ihn verdeutlichen, das es auch für die berufliche Entwicklung der Kollegin wichtig ist, die neue Stelle anzutreten.

R
Rollie

02.08.2006 um 11:21 Uhr

Oder ihr ein solch gutes Angebot unterbreiten, welches ihr die Entscjeidung abnimmt.

RI
Ramses II

02.08.2006 um 11:26 Uhr

Naja Viktor,

wenn die Kollegin kündigt, dann hat sie den neuen Job auch nicht!

Unternehmen haben genug interne Möglichkeiten um die notwendigen internen Zustimmungen/Ablehnungen zu steuern, deshalb bedarf es hier wohl einer BV "Interne Versetzungen" die diese Dinge genau regelt.

P
paula

02.08.2006 um 11:27 Uhr

@viktor und rollie auch wenn ihr alle recht habt, einen anspruch dass sie auch die stelle bekommt gibt es nicht. die kollegin hat einen einheitlichen AG und mit diesem hat sie im rahmen der vertragsfreiheit einen Arbeitsvertrag. wenn sie nun die neue stelle haben möchte muss der AG entscheiden ob sie diese auch bekommt und das ist offensichtlich bisher nicht geschehen.

aber reden hilft ja meistens, deshalb ist nun überzeugungsarbeit angesagt

SV
super V

02.08.2006 um 11:33 Uhr

nur zur Info, wir reden von Japanern. Ich glaube der neue Chef würde NIE drauf bestehen, wenn der "alte" nicht will. Wenn sie wirklich mit kündigung drohen würde, gibt es hier keine Zukunft. Kündigung ist lebenslange Verbannung!!!

R
Rainer

02.08.2006 um 20:25 Uhr

Hi, Der BR könnte der Vers. eines anderen Kollegen/in widersprechen, mit der Begründung, dass der alternativ Kandidat, nach Aussage des neuen Vorgesetzen nicht paßt rainer

K
Kölner

02.08.2006 um 20:26 Uhr

@rainer Watt soll datt denn?

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