Erstellt am 02.08.2006 um 08:45 Uhr von viktor
Die Sklaverei ist abgeschafft. Es ergibt sich schon aus der Vertragsfreiheit, das die Kollegin sich für einen anderen Arbeitsplatz entscheiden kann, wenn dierser im Betrieb angeboten wird. Wenn der alte Chef sie nicht gehen lassen will - was will er tun, wenn sie kündigt?
Der BR sollte mit dem alten Chef reden und ihn verdeutlichen, das es auch für die berufliche Entwicklung der Kollegin wichtig ist, die neue Stelle anzutreten.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:21 Uhr von Rollie
Oder ihr ein solch gutes Angebot unterbreiten, welches ihr die Entscjeidung abnimmt.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:26 Uhr von Ramses II
Naja Viktor,
wenn die Kollegin kündigt, dann hat sie den neuen Job auch nicht!
Unternehmen haben genug interne Möglichkeiten um die notwendigen internen Zustimmungen/Ablehnungen zu steuern, deshalb bedarf es hier wohl einer BV "Interne Versetzungen" die diese Dinge genau regelt.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:27 Uhr von paula
@viktor und rollie
auch wenn ihr alle recht habt, einen anspruch dass sie auch die stelle bekommt gibt es nicht. die kollegin hat einen einheitlichen AG und mit diesem hat sie im rahmen der vertragsfreiheit einen Arbeitsvertrag. wenn sie nun die neue stelle haben möchte muss der AG entscheiden ob sie diese auch bekommt und das ist offensichtlich bisher nicht geschehen.
aber reden hilft ja meistens, deshalb ist nun überzeugungsarbeit angesagt
Erstellt am 02.08.2006 um 09:33 Uhr von super V
nur zur Info, wir reden von Japanern.
Ich glaube der neue Chef würde NIE drauf bestehen, wenn der "alte" nicht will. Wenn sie wirklich mit kündigung drohen würde, gibt es hier keine Zukunft. Kündigung ist lebenslange Verbannung!!!
Erstellt am 02.08.2006 um 18:25 Uhr von rainer
Hi,
Der BR könnte der Vers. eines anderen Kollegen/in widersprechen,
mit der Begründung, dass der alternativ Kandidat, nach Aussage des
neuen Vorgesetzen nicht paßt
rainer
Erstellt am 02.08.2006 um 18:26 Uhr von Kölner
@rainer
Watt soll datt denn?