Hallo,
wir haben eine Anhörung erhalten, in der steht "...intern wurde ausgeschrieben, jedoch lag keine interne Bewerbung vor..."
Das ist nicht richtig. Ein MA hat sich auf diese Stelle beworben, ihm wurde Hoffnung darauf gemacht und er wurde hingehalten. Leider war die Bewerbung nur mündlich, da laut Abteilungsleiter schriftlich nicht nötig wäre, allerdings existieren hierzu EMails.
Auf Nachfrage des Personalaussch. beim MA (BR Mitglied und Ersatz PA-Mitglied), ob die Bewerbung noch aktuell ist oder zurückgezogen wurde, da eine Anhörung eines externen vorliegt, fiel die BR Kollegin aus allen Wolken.
Sie möchte die Stelle nun nicht mehr, da die Art und Weise, wie mit ihr umgegangen wurde nicht ok war. Allerdings wird uns als PA bzw. BR jetzt von der GF vorgehalten,
wir hätten die Kollegin nicht fragen dürfen, sondern hätten nur die Anhörung ablehnen sollen.
Unsere Frage nun: wie sollen wir denn zukünftig mit Anhörungen mit dem Zusatz "keine interne Bewerbung" umgehen, wenn man sich nicht darauf verlassen kann? Alles nur noch zur Kenntnis nehmen? Und - sind wir tatsächlich im Unrecht gewesen?