Erstellt am 16.05.2015 um 15:38 Uhr von gironimo
Wenn die Stelle bereits vergeben ist, hat wohl der BR der Besetzung zugestimmt.
Vielleicht hat es zwischen BR und Arbeitgeber in dieser Sacher Gespräche gegeben. Frage doch mal nach.
Ansonsten ist der Zug wohl abgefahren. Welchen Sinn würde es auch machen, mit Gewalt auf eine Stelle kommen zu wollen, auf der man offensichtlich nicht erwünscht ist.
Dennoch kann ich verstehen, dass Du Dich benachteiligt fühlst und Du kannst Dich deswegen beim BR beschweren. Vielleicht läßt sich ein "Trostpflaster" finden.
Erstellt am 16.05.2015 um 15:53 Uhr von Nicole
Hallo Danke für deine Antwort , aber der BR hat es noch nicht genehmigt , deswegen möchte ich gern wissen ob es irgendwelche Gesetzte gibt wonach man die besser qualifiziertere Person nimmt und nicht die einem persönlich sympatischer erscheint ohne Qualifikation
Erstellt am 16.05.2015 um 16:47 Uhr von nicoline
*deswegen möchte ich gern wissen ob es irgendwelche Gesetzte gibt*
Nein, gibt es nicht. Und der BR kann den Einsatz auf dieser Stelle nicht mit der Begründung minderer Qualifikation ablehnen.
Erstellt am 16.05.2015 um 17:10 Uhr von gironimo
Wenn der BR noch Zeit hat, kann er auf "diplomatischen" Wege vielleicht einen Kompromiss erzielen. Zumindest sollte er den Fall aufklären (warum und wieso). Ansonsten könnte er nur widersprechen, wenn Dir ausdrücklich greifbare Nachteile entstehen. Das ist aber nicht, dass Du die Stelle nicht bekommst, die Du gerne hättest. (siehe auch § 99 Abs. 2 BetrVG)
Erstellt am 16.05.2015 um 17:41 Uhr von Nicole
Vielen Dank für diese Antwort ; die Person die nun meine Stelle bekommen hat wurde gestern auch offiziell den Kollegen vorgestellt obwohl der BR der Stelle noch nicht zugestimmt hat ... Was müssten das denn beispielsweise für Nachteile sein damit der BR es ablehnt. Danke schonmal möchte möglichst gut vorbereitet in die Gespräche nächste woche gehen
Erstellt am 17.05.2015 um 08:41 Uhr von Virago
„Nein, gibt es nicht. Und der BR kann den Einsatz auf dieser Stelle nicht mit der Begründung minderer Qualifikation ablehnen.“
Da wäre ich mir aber nicht so sicher!
Wenn diese Stelle intern ausgeschrieben war, sollte dort ja normalerweise auch eine gewisse Qualifikation (Anforderungsprofil) gefordert sein. Ist das der Fall und ein minder Qualifizierter wird einem vorgezogen, kann auch ein Fall der Benachteiligung vorliegen.
Hier hätte dann ein BR auch einen triftigen Grund, diesem nicht zuzustimmen.
Dazu kommt noch, dass wenn wie hier geschehen auf eine Lebenserfahrung abgestellt wird, eine Benachteiligung aufgrund des Alters gemäß § 75 BetrVG und der §§ 1 und 7 AGG vorliegt.
Und wenn ein Arbeitgeber das auch noch öffentlich ausspricht, sollte er sich vielleicht auch schon einmal Gedanken über die Höhe einer dann möglichen Schadensersatzklage machen.
Erstellt am 17.05.2015 um 08:55 Uhr von Fireblade
Zur Info an alle hier!
Da ich meinen Racingofen gegen etwas gemütlicheres getauscht habe, werde ich auch meinen Nick ändern.
"Fireblade" ist absofort down und tritt hier zukünftig als: "Virago" auf!!!!!!!!!
Erstellt am 17.05.2015 um 09:57 Uhr von Dezibel
@Virago
Da scheinst Du aber auch einige einschlägige Erfahrungen zu besitzen, beim Ablehnen von Einstellungen bei dem Betriebsrat unpassenden Qualifikationen. Jaja, das ist auch ganz einfach, aber bitte erkläre das doch mal genauer.
Erstellt am 17.05.2015 um 11:13 Uhr von Virago
Ja, Du hast recht!
Ich habe hier durchaus einschlägige Erfahrungen.
Gerade in Speditionen kommt es recht häufig vor, dass der eine oder andere mal etwas anderes machen möchte und auch eine Menge unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche vorliegen, die dann zur Auswahl stehen könnten
Einmal abgesehen von den vom Gesetzgeber an eine Ausschreibung inhaltlich gestellten Anforderungen, hängt es natürlich auch stark von einem BR ab, wie hier letztlich verfahren wird.
Und ehrlich gesagt stört es mich extrem, wenn hier permanent auf eine Entscheidungsfreiheit eines Arbeitgebers abgestellt wird. Diese liegt auch nur dann vor, allerdings eingeschränkt, wenn ein bestehender BR seine Hausaufgaben nicht gemacht hat oder macht.
Ein BR hat hier nicht nur das Recht etwas zu verhindern, sondern auch die Pflicht, bereits im Vorfeld entsprechend seiner ihm vom Gesetzgeber aufgegeben Aufgaben tätig zu werden. Geben ihm doch die §§ 92 – 95 BetrVG hier auch die Möglichkeit, über sein Initiativrecht so einiges bewirken zu können.
Und gerade beim Personalmanagement hat er ein großes Tätigkeitsfeld das es auch zu bearbeiten gilt und nicht nur dann zum Thema wird, wenn gerade ein Fall X anliegt.
Und wenn eine innerbetriebliche Ausschreibung auf der Grundlage des § 93 BetrVG erfolgt, sind die dort aufgeführten Anforderungen und Abläufe auch bindend und schränken schon dadurch die Entscheidungsfreiheit eines Arbeitgebers stark ein.
Bei den gesetzlichen Vorgaben verhält es sich ähnlich, auch diese sind bindend und begründen bei Nichtbeachtung regelmäßig einen Verweigerungsgrund.
Wer hier meint, dass ein Arbeitgeber in der Wahl des Einzustellenden immer frei ist, irrt gewaltig und sollte sich wirklich einmal mit speziellen Kommentaren zu diesem Thema befassen.
Erstellt am 17.05.2015 um 12:16 Uhr von ganther
Viel geschrieben aber viel zusammengedichtet. Gerade deine Auffassung zur Ausschreibung sind einfach falsch.
Erstellt am 17.05.2015 um 12:23 Uhr von Virago
Klar sind die falsch!
Und weil das so ist und Du es ja besser weist, kannst Du das ja auch belegen und nicht nur irgend etwas pauschal behaupten.
Dann mal zu! Nur leere Worthülsen verbreiten, soll es doch wohl nicht gewesen sein oder?
Erstellt am 17.05.2015 um 15:14 Uhr von nicoline
Ich schlage vor, dass alle Nichtwisser sich hier zurückziehen und dem Alleswisser das Forum überlassen, dann bekommen die Fragenden wenigstens nur noch richtige Antworten.
Erstellt am 17.05.2015 um 17:12 Uhr von Virago
Sind leere Worthülsen oder ein pauschales Abstreiten etwa die Antworten, die Du für korrekt und somit wünschenswert hältst?
Wenn jemand andere Meinung ist, ist das sein gutes recht. Dann sollte er aber auch in der Lage sein, dieses zu belegen. Das hat auch nichts mit „ALLESWISSEREI“ zu tun, sondern gehört sich einfach so.
Mit einem Äh bäh Kommentar, ist da auch keinem geholfen.
Hier wurde ja auch nicht behauptet, dass ein Betriebsrat grundsätzlich ein MBR hat, sondern nur, dass er hier div. Möglichkeiten hat, die er auch wahrnehmen sollte.
Und ob es Dir nun gefällt oder nicht, Betriebsräte die dieses nicht erkennen und auch nicht weiter als von zwölf bis Mittag denken, sollten sich einmal hinterfragen, wozu sie sich haben wählen lassen.
Und wenn es dich interessiert, kannst auch Du gerne einmal nachstehendes Inhalieren. Bei dem ein oder anderem sollte erkennbar sein, dass ein Betriebsrat einwenig weiter schauen sollte, als nur das Kopf erheben am Tag X zum Vorfall Z.
Ausführlicher: http://www.dasbibliothekswissen.de/Arbeitsrecht-im-Einstellungsverfahren%3A-Die-Stellenausschreibung.html
BAG Beschl. v. 15.10.2013, Az.: 1 ABR 25/12 RN 24 ff
Näheres hierzu:
BAG Beschl. v. 01.02.2011, Az.: 1 ABR 79/09
LAG München Beschl. v. 18.12.2008, Az.: 4 TaBV 70/08 RN 23 ff
Und wer ein bisschen mehr über Tätigkeitsfelder wissen möchte, schaut hier einmal hinein: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_interner_arbeitsmarkt.pdf
Und wer einmal über den Tellerrand hinausschauen möchte und interessiert wie das bei unseren Beamten so aussieht, schaut hier einmal:
https:www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2014-bwv-band-19-verfahren-der-internen-und-externen-personalauswahl-in-der-bundesverwaltung
Nicht wenige der hier angegeben Grundsätze spielen auch in unserem leidlichem Leben eine Rolle und sind zumindest teilweise übertragbar.
Erstellt am 17.05.2015 um 19:07 Uhr von Dezibel
@nicoline:
Ich stehe voll auf Deiner Seite.
Soll doch der Alleswisser hier weitermachen ...
Erstellt am 17.05.2015 um 19:23 Uhr von Moreno
Oh Orion schon wieder ein neuer Nick und der selbe Quatsch wie immer! Dein Virago kannst jetzt schon wieder abmelden!
Erstellt am 18.05.2015 um 07:09 Uhr von ickederdicke
Tut euch selber und uns einen Gefallen und macht einen eigenen Threat auf: Möglicher Titel: Ich bin allwissend und du d..f
Langsam nervt ihr nur mit euren persönlichen Defiziten und den Fragestellern hilft es auch nicht weiter.
Wie Dieter Nuhr so passend sagte:" Wenn man keine Ahnung hat....einfach mal Fresse halten "
Erstellt am 18.05.2015 um 19:21 Uhr von Casablanca
Ja, da wird kaum ein halbwegs vernünftig denkender widersprechen können.
Aber leider gibt es hier wirklich zu viele, die ungestraft ihren Müll verbreiten können und bei denen der Denkapparat nur innerhalb des Blickwinkels so leidlich funktioniert und außerhalb gar ganz auszusetzen scheint.
Und natürlich gibt es nichts Wichtigeres, als dann allen Teilnehmern mit blumigen Worten mitzuteilen, dass sich etwas der eigenen Denkfähigkeit entzieht und daher nur Unsinn sein kann.
Müsste man um hier Antworten zu dürfen, vorher eine Prüfung ablegen, dürften sich hier so einige Verabschieden.
Erstellt am 18.05.2015 um 20:19 Uhr von Kölner
@casablanca
Deine Antwort ist ideologisch nahe am Faschismus! Glückwunsch.
@virago (Deine Yam. ist übrigens ein niedliches, aber für die Strasse sehr untaugliches Motorrad)
Als Nick ziemlich ungeeignet.
Und Euch beiden mache ich den Gefallen: Ich gehe auch davon aus, dass der TE keine Chance hat.
Erstellt am 18.05.2015 um 21:25 Uhr von Casablanca
Du hast aber eine merkwürdige Art Faschismus zu definieren.
Wenn eine Sondierung oder geforderter Qualifizierungsnachweis oder auch eine Feststellung von Tatsachen, einen Faschistischen tatsch hat, gaukelt man uns die Demokratie nur vor und wir Leben immer noch im Faschismus.
Und dass die Yam von Virago niedlich ist, wäre nur dann der Fall, wenn es die 535 wäre. Die 1100er dagegen ist ein richtig heißer Feger! Habe ich vor längerer Zeit auch mal mein eigen nennen dürfen und damit sogar Racingkisten in Kurven außen überholt.
Und was die aktuellen Chancen betrifft, bin ich wohl auch bei dir. Darum ging es aber zuletzt ja überhaupt nicht mehr.
Ich folge Virago dahin gehend, dass diese um ein Vielfaches höher wären, würde ein Betriebsrat seine Möglichkeiten bereits im Vorfeld besser wahrnehmen und hier div. Regelungen treffen.
Aber sei es, wie es ist. Jeder hat da so seine eigene Meinung und darf sie ja auch haben. Ob sie dann auch die richtige war, dürfte sich dann beim Endergebnis zeigen.
Erstellt am 18.05.2015 um 21:26 Uhr von Kölner
Machen wir das andersherum:
Du siehst Dich, als Herrenmenschin, sicherlich bei den elitären Antwortgebern.
Demnach: Das passt zum faschistoiden Gedankengut.
Man muss da nur zu stehen...
Und die 1100...ist so alt, dass ich darauf nicht ansatzweise gedacht habe! Methusalemeffekt trifft es da gut.
Und das Du all die Dinge eines Fireblade/Virago kennst und verteidigst...nunja: Mach Dir mal ein Bild, was ich mir dazu denke.