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Kündigung nach Wiedereintritt in das Unternehmen nach dreijähriger Elternzeit

T
Teich
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Kollegin ist seit Mitte November nach dreijährigen Elternzeit wieder in Teilzeit (jetzt für eine 20-Stunden-Woche, vorher war sie 40 Stunden beschäftigt) zurück in unserem Unternehmen. Allerdings nicht an ihrem alten Arbeitsplatz, da dieser nicht für Teilzeit ausgelegt war. In ihren neuen Aufgabenbereich hat sie sich sehr gut eingearbeitet. Nun soll ihr gekündigt werden. Meine Frage: Gibt es eine Frist, wie lange sie wieder im Unternehmen beschäftigt sein muss, bevor man ihr kündigen kann? Und zählt die Elternzeit mit bei der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. Wäre schön, wenn ich dazu heute eine Antwort erhalten könnte, da wir als BR morgen von der GF über die Kündigung dieser Kollegin informiert werden sollen.

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Community-Antworten (3)

K
kunzundhinz

08.02.2012 um 15:29 Uhr

Warum soll den gekündigt werden? Also Grund? betriebsbedingt, dann ja Sozialauswahl!

G
gironimo

08.02.2012 um 16:15 Uhr

Es zählt schon die gesamte Betriebszugehörigkeit. Aber in der Tat wäre der K-Grund viel interessanter. Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen. Schließlich ist ja die Frage, wie agiert der BR.

P
Peanuts

08.02.2012 um 22:07 Uhr

"Und zählt die Elternzeit mit bei der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. "

Aber sicher doch.

"Gibt es eine Frist, wie lange sie wieder im Unternehmen beschäftigt sein muss, bevor man ihr kündigen kann?"

"Schutzfristen" sind nicht mehr existent, sobald die Elternzeit beendet und das aktive Beschäftigungsverhältnis wieder aufgelebt ist.

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