Erstellt am 08.02.2012 um 14:29 Uhr von kunzundhinz
Warum soll den gekündigt werden? Also Grund? betriebsbedingt, dann ja Sozialauswahl!
Erstellt am 08.02.2012 um 15:15 Uhr von gironimo
Es zählt schon die gesamte Betriebszugehörigkeit. Aber in der Tat wäre der K-Grund viel interessanter. Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen. Schließlich ist ja die Frage, wie agiert der BR.
Erstellt am 08.02.2012 um 21:07 Uhr von peanuts
"Und zählt die Elternzeit mit bei der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. "
Aber sicher doch.
"Gibt es eine Frist, wie lange sie wieder im Unternehmen beschäftigt sein muss, bevor man ihr kündigen kann?"
"Schutzfristen" sind nicht mehr existent, sobald die Elternzeit beendet und das aktive Beschäftigungsverhältnis wieder aufgelebt ist.