Kündigung nach Wiedereintritt in das Unternehmen nach dreijähriger Elternzeit
Unsere Kollegin ist seit Mitte November nach dreijährigen Elternzeit wieder in Teilzeit (jetzt für eine 20-Stunden-Woche, vorher war sie 40 Stunden beschäftigt) zurück in unserem Unternehmen. Allerdings nicht an ihrem alten Arbeitsplatz, da dieser nicht für Teilzeit ausgelegt war. In ihren neuen Aufgabenbereich hat sie sich sehr gut eingearbeitet. Nun soll ihr gekündigt werden. Meine Frage: Gibt es eine Frist, wie lange sie wieder im Unternehmen beschäftigt sein muss, bevor man ihr kündigen kann? Und zählt die Elternzeit mit bei der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. Wäre schön, wenn ich dazu heute eine Antwort erhalten könnte, da wir als BR morgen von der GF über die Kündigung dieser Kollegin informiert werden sollen.
Community-Antworten (3)
08.02.2012 um 15:29 Uhr
Warum soll den gekündigt werden? Also Grund? betriebsbedingt, dann ja Sozialauswahl!
08.02.2012 um 16:15 Uhr
Es zählt schon die gesamte Betriebszugehörigkeit. Aber in der Tat wäre der K-Grund viel interessanter. Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen. Schließlich ist ja die Frage, wie agiert der BR.
08.02.2012 um 22:07 Uhr
"Und zählt die Elternzeit mit bei der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. "
Aber sicher doch.
"Gibt es eine Frist, wie lange sie wieder im Unternehmen beschäftigt sein muss, bevor man ihr kündigen kann?"
"Schutzfristen" sind nicht mehr existent, sobald die Elternzeit beendet und das aktive Beschäftigungsverhältnis wieder aufgelebt ist.
Verwandte Themen
Wiedereinstellung
ÄlterEine Kollegin (TZ) hat zum 30.6.10 gekündigt und ist nun zum 15.02.11 als Aushilfe wieder für drei Monate (TZ) eingestellt.BR hat zugestimmt. Fragen dazu : Gibt zwischen Beendigung und Wiedereintri
Stellv. Führungsposition während Elternzeit neu vergeben
ÄlterHallo, bei uns im Betrieb wurde eine stellv. Führungsposition einer MA während der Elternzeit derer neu vergeben. Diese hat es durch die sozialen Medien durch einen Post des Betriebes erfahren und sic
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
Liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor?
ÄlterHallo zusammen, bitte habt Nachsicht mit mir, denn mir wurde gekündigt und ich muss mich mit der rechtlichen Materie erst noch vertraut machen, da ich gegen die Kündigung klagen werde. Zu meiner Sit
Gültigkeit von Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang eines Betriebsteils
ÄlterGuten Morgen liebe Community, wir haben da eine spezielle Frage zu der wir bisher noch keine verbindliche Einigung finden konnten. Folgendes Szenario: Aus Unternehmen A (mit Betriebsrat) wird ein Be