Unsere Kollegin ist seit Mitte November nach dreijährigen Elternzeit wieder in Teilzeit (jetzt für eine 20-Stunden-Woche, vorher war sie 40 Stunden beschäftigt) zurück in unserem Unternehmen. Allerdings nicht an ihrem alten Arbeitsplatz, da dieser nicht für Teilzeit ausgelegt war. In ihren neuen Aufgabenbereich hat sie sich sehr gut eingearbeitet. Nun soll ihr gekündigt werden. Meine Frage: Gibt es eine Frist, wie lange sie wieder im Unternehmen beschäftigt sein muss, bevor man ihr kündigen kann? Und zählt die Elternzeit mit bei der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. Wäre schön, wenn ich dazu heute eine Antwort erhalten könnte, da wir als BR morgen von der GF über die Kündigung dieser Kollegin informiert werden sollen.