Hallo zusammen,

wir haben eine Kollegin, die jetzt 1 Jahr in Elternzeit war und davor während eines Teils der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hatte.
Kurz vor dem Beschäftigungsverbot hat die Kollegin mit dem AG einen Teilzeitvertrag geschlossen (vorher Vollzeit). Während des Beschäftigungsverbotes wurde der Standort an dem die Kollegin gearbeitet hat geschlossen. Sie hat nie Teilzeit gearbeite, da das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde bevor der Teilzeitvertag in Kraft trat.

Die Kollegin hatte einen Arbeitsvertrag abgeschlossen in dem die Möglichkeit zum Homeoffice besteht, aber mit dem Zusatz auf Wunsch des Arbeitgebers könne der Arbeitsplatz auch am anderen Standort sein.

Jetzt sagt der Arbeitgeber, dass Homeoffice nicht möglich ist (wäre auch tatsächlich ein Problem, die Position eignet sich nicht für Homeoffice) und die Kollegin müsse also den Standort wechseln. Leider sind das rund 500 Kilometer und mit kleinem Kind ist ihr das nicht möglich.

Der Arbeitgeber hat ihr jetzt einen Aufhebungsvertrag angeboten pro Beschäftigungsjahr (7) 1/2 Gehalt, basierend auf dem Lohn, den Sie für die Teilzeittätigkeit bekommen würde.

Alternativ hat er eine Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung gestellt, da der Arbeitsplatz ersatzlos weggefallen ist. (Die Tätigkeiten wurden auf verschiedene Abteilungen verteilt, ebenso wie das mit anderen Positionen des geschlossenen Standorts passiert ist). Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und zusätzlich würde der AG noch eine kleine Abfindung bezahlen (die aber in Summe mit dem Lohn geringer ist als beim Aufhebungsvertrag) und die Kollegin für die zwei Monate freistellen.

Da die Kollegin einen neuen Job sucht kommt der Aufhebungsvertrag nicht wirklich in Frage, da Sie bei Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf einen Krippenplatz hat und sich dann schwer einen neuen Job suchen kann. Ausserdem besteht die Befürchtung, dass das Arbeitsamt die Abfindung gegen Ansprüche aufrechnet.
Berechnen sich die Ansprüche beim Arbeitslosengeld eigentlich nach dem Lohn vor dem Beschäftigungsverbot oder hat Sie dadurch jetzt noch zusätzliche Nachteile?

Wir hatten ein ähnliches Thema vor einigen Jahren (andere Standortschließung) schon mal, und da hat das Arbeitsamt die Begründung man könne mit kleinem Kind nicht dem Betrieb folgen akzeptiert. Allerdings ist das jetzt betroffene Arbeitsamt nicht bereit eine Aussage zu treffen.

Da der AG freiwillig eine Abfindung anbietet gehe ich mal davon aus, dass er so leicht aus dem Vetrag nicht rauskäme wenn die Kollegin klagen würde.

Was kann man der Kollegin raten und wie verhält man sich bei der Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung.

Gruß

meik