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Kündigung in der Elternzeit

V
vikingof
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin befindet sich bis zum 30. August in Elternzeit und möchte gerne kündigen um einen neuen Job anzunehmen.

Sie gehört seit 10 Jahren zum Unternehmen und ist ursprünglich als Vollzeitkraft eingestellt. bedingt durch 2 Kinder würde in den letzten Jahren nur als Teilzeit bzw. Aushilfe gearbeitet.

Jetzt die Frage: Welche Kündigungsfrist muss die Mitarbeiterin einhalten und zu welchen Datum könnte sie freigestellt werden.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

19.03.2013 um 10:47 Uhr

Das kann man nicht beantworten. Für Kündigungsfristen gibt es zwar den § 622 BGB, von den dort genannten Fristen kann aber per Tarifvertrag oder per Arbeitsvertrag abgewichen werden.

Du müsstest also dort nachsehen.

Freistellung ist eine Sache, die zwischen AG und AN vereinbart werden kann. Soll dies Gegenstand der Bemühungen sein, empfielht es sich mit dem AG über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen (da ist dann so ziemlich alles möglich).

H
Hoppel

19.03.2013 um 11:38 Uhr

@ vikingof

Auf alle Fälle kann die Kollegin ihren AV mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen > § 19 BEEG

Will sie den AV zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, kommt´s drauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

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