Erstellt am 25.11.2007 um 16:19 Uhr von Hamburger
1. Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen und versuchen die Kdg. abzuwenden.
2. Wenn dem BR die Anhörung vorliegt, Widerspruch gem. § 102 Abs. 2 Ziffer 3 BetrVG. Detaillierte Begründung schreiben - u. a. dass der Sachverhalt keinen Kdg.-grund darstellt und der Betroffene sich "nur" an seine dienstlichen Anweisungen gehalten hat.
Wurde der Betroffene schonmal wg. gleichem Sachverhalt abgemahnt? Da dies eine verhaltensbedingte Kdg im Leistungsbereich ist, ist ein Abmahnung erforderlich bevor gekündigt werden kann. (Dies nicht dem Arbeitgeber mitteilen, sondern dem Betroffenen, falls die Kdg. erfolgt. Dieser kann dies dann in seiner Kdg-Schutzklage mitteilen und hat so gute Aussichten auf Erfolg!)
Viel Erfolg!
Erstellt am 26.11.2007 um 20:27 Uhr von DonJohnson
Sorry, aber ich glaube ich bin im falschen Film hier!!!
Erstellt am 26.11.2007 um 21:16 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Jepp...und im falschen Kino bist Du auch!
Erstellt am 28.11.2007 um 12:43 Uhr von Aligator
@Kölner + Don Johnson
Das sind ja mal so richtig hilfreiche Antworten für Resi....Toll! So habe ich mir ein Forum mit Hilfestellung immer vorgestellt!