Kündigung Arbeitnehmer - Was kann der BR dagegen unternehmen?
Kundenbetreuer vergibt Auftrag an zwei Mitarbeiter, ein Vorarbeiter wirdaus dem Krankenstand zugezogen, da er den Lehrgang für die Versiegelung des Bodens einen Lehrgang abgeschlossen hat. Der alte Bodenbelag wurde vorher schon abgetragen. Farbe des Belages teilweise unterschiedlich farblich. Kundenbetreuer entschied telefonisch einen Farbzusatz für die neue Versiegelung. Betroffener wieß auf fachliche Ünterstützung hin. Kranker Vorarbeiter schickte beide Arbeiter in die Badeabteilung um einen Farbzusatz zu holen. Betroffener plädiert auf Probefläche, Vorarbeiter weist Arbeiter an gleich die ganze Fläche damit zu bearbeiten. Kundenbetreuer befand die Arbeit am Boden für gut. Später stellten sich farbliche Unterschiede am Boden. Arbeiter soll deswegen gekündigt werden. Was kann ich als BR dagegen unternehmen?
Community-Antworten (4)
25.11.2007 um 17:19 Uhr
- Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen und versuchen die Kdg. abzuwenden.
- Wenn dem BR die Anhörung vorliegt, Widerspruch gem. § 102 Abs. 2 Ziffer 3 BetrVG. Detaillierte Begründung schreiben - u. a. dass der Sachverhalt keinen Kdg.-grund darstellt und der Betroffene sich "nur" an seine dienstlichen Anweisungen gehalten hat.
Wurde der Betroffene schonmal wg. gleichem Sachverhalt abgemahnt? Da dies eine verhaltensbedingte Kdg im Leistungsbereich ist, ist ein Abmahnung erforderlich bevor gekündigt werden kann. (Dies nicht dem Arbeitgeber mitteilen, sondern dem Betroffenen, falls die Kdg. erfolgt. Dieser kann dies dann in seiner Kdg-Schutzklage mitteilen und hat so gute Aussichten auf Erfolg!) Viel Erfolg!
26.11.2007 um 21:27 Uhr
Sorry, aber ich glaube ich bin im falschen Film hier!!!
26.11.2007 um 22:16 Uhr
@Don Johnson Jepp...und im falschen Kino bist Du auch!
28.11.2007 um 13:43 Uhr
@Kölner + Don Johnson Das sind ja mal so richtig hilfreiche Antworten für Resi....Toll! So habe ich mir ein Forum mit Hilfestellung immer vorgestellt!
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