Nachwirkungen einer Betriebsvereinbarung
Hallo nochmal, mit der Antwort kann ich nicht viel anfangen. Dieses ist eine freiwillige BV, dass stimmt. Der Abschlusssatz der BV lautet so: Die Parteien verpflichten sich, während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine neue BV zu treten. Die Regelungen dieser BV entfalten Nachwirkungen bis zum Abschluss einer neuen BV.
Nochmal also meine Frage: Muss der AG die vereinbarten 0,50 € so lange weiter bezahlen, bis sich die Betriebsparteien über eine neue BV einig sind? Oder heißt es nur das eine neue BV entstehen muss, was immer auch da geregelt ist und der AG braucht bis dahin nicht bezahlen?
Danke schonmal und ich hoffe auf eine qualifizierte Antwort.
Liebe Grüße
Community-Antworten (6)
05.02.2012 um 10:48 Uhr
Die Regelungen dieser BV entfalten Nachwirkungen bis zum Abschluss einer neuen BV.<
Da würde ich schon sagen: Vertrag ist Vertrag. Selbst wenn die BV eine freiwillige war - häben hier die Betriebsparteien freiwillig eine Nachwirkung vereinbart, die dann auch gilt.
Ich habe übrigens auf Grund Deiner Frage zuvor meine Zweifel hinsichtlich der völligen Freiwilligkeit. Immerhin werden hier doch Fragen geklärt, die unter § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG fallen. Zwar wäre der AG in so fern frei, dass er selbst entscheiden kann, ob er überhaupt eine derartige Prämie will - bei den Grundsätzen des Wie wäre aber der BR im Boot.
05.02.2012 um 11:09 Uhr
Ja aber ist jetzt der AG verpflichtet, die vereinbarten 0,50 € zu zahlen? Der BR könnte doch die Verhandlungen verzögern, und dann wäre immer noch für den AG die Verpflichtung zur Weiterzahlung gegeben. Warum hat er die BV dann gekündigt, wenn er trotzdem bezahlen muss? Das macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Was der AG will, wissen wir jetzt schon, nämlich weniger bezahlen. Aber wenn der BR dieses ausssitzen würde, müsste also der AG immer noch 0,50 € zahlen?
Also, wie sehen die Rechte der AN aus, wenn die BV gekündigt ist, muss der AG die vorher vereinbarten 0,50 € bezahlen oder kann er nach ablauf der Kündigungsfrist die Zahlung einstellen, bis eine neue BV erstellt ist?
05.02.2012 um 11:20 Uhr
Ich denke, es gibt nur einen sicheren Weg. Der BR beschließt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Zu dem geht Ihr samt der BV und laßt sie auf Herz und Nieren prüfen und Euch beraten, wie Ihr weiter vor geht..
Natürlich könnten die einzelnen AN versuchen Ihre Rechte einzukllagen - das dürfte aber nicht der gewünschte Weg sein. Der BR kann ebenfalls den Rechtsweg beschreiten, um die Anwendung der BV zu bewirken.
Wie sieht es denn bei Euch aus? Verhandelt Ihr über eine neue BV? Hat der AG bereits seine Vorstellungen dargelegt? Immerhin habt Ihr ja auch vereinbart >Die Parteien verpflichten sich, während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine neue BV zu treten<
05.02.2012 um 15:49 Uhr
@Diddelmaus euer AG muss auf Basis der gekündigten BV den Halb€ so lange weiterzahlen, bis eine neue BV steht. Diese neue BV kann der BR sicherlich hinauszögern, nur würde dies denn AG motivieren eine Einigungsstelle anzurufen. Diese würde, sobald diese entstanden ist, höchstwahrscheinlich, den Argumenten des AG folgen & ...gar nichts mehr zahlen, da, wie du selber schreibst,freiwillig! Damit wäre diese BV erledigt.
05.02.2012 um 20:38 Uhr
@gironimo
der Tipp ,it dem RA ist sicher gut aber nicht § 80 III BetrVG vergessen
06.02.2012 um 09:50 Uhr
Warum hat er die BV dann gekündigt, wenn er trotzdem bezahlen muss? Das macht doch irgendwie keinen Sinn, oder?
Tja, das Problem ist, das der AG aus der BV eben nur durch Kündigung rauskommt! Einen anderen Weg gibt es nicht! Also macht DAS durchaus Sinn....
Die Frage müsste eigentlich lauten: Machte es damals Sinn, das dich der AG bei einer freiwilligen (also nicht durch die Einigungsstelle erzwingbaren) BV auf eine (unbegrenzte!) NACHWIRKUNG eingelassen hat???? Als er das unterschrieben hat musste er wissen, das die BV so lange gilt bis es eine neue BV geben würde und das er diese nicht erzwingen konnte. Insofern: Dummheit des AG, gut für Euch!
Genau genommen gibt es einen Weg aus der Sache: BVs mit Nachwirkung gelten so lange bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Eine andere Abmachung muss keine BV sein. Damit könnte der AG aus der Sache auch herauskommen, indem er mit den MA einzelvertraglich eine andere Abmachung vereinbart (oder einen TV abschließt). Das ist deshalb möglich, da die BV in gekündigtem Zustand ist und eine freiwillige BV ist. Die BV kann also auch ohne MB des BR durch eine andere Abmachung ersetzt wird.
Dumm nur, das der AG auch das nicht erzwingen kann.
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