Hallo nochmal, mit der Antwort kann ich nicht viel anfangen. Dieses ist eine freiwillige BV, dass stimmt. Der Abschlusssatz der BV lautet so: Die Parteien verpflichten sich, während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine neue BV zu treten. Die Regelungen dieser BV entfalten Nachwirkungen bis zum Abschluss einer neuen BV.

Nochmal also meine Frage: Muss der AG die vereinbarten 0,50 € so lange weiter bezahlen, bis sich die Betriebsparteien über eine neue BV einig sind? Oder heißt es nur das eine neue BV entstehen muss, was immer auch da geregelt ist und der AG braucht bis dahin nicht bezahlen?

Danke schonmal und ich hoffe auf eine qualifizierte Antwort.

Liebe Grüße