Bei uns im Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Anwesenheitsprämie. Diese hat eine Nachwirkungsklausel. Nun hat der AG diese BV gekündigt zum April. Wie sieht das dann mit der Nachwirkung aus? Ist der AG verpflichtet den AN weiterhin die Stündliche Anwesenheitsprämie zu bezahlen bis eine neue BV entstanden ist oder wie sieht das aus? Oder muss der AG sich nur daran halten, in Verhandlungen über einen Neue BV einzutreten mit welchem Ergebniss auch immer?

Hoffe ich bekomme eine Antwort?