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Nachwirkungen einer Betriebsvereinbarung

D
Diddelmanus
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Anwesenheitsprämie. Diese hat eine Nachwirkungsklausel. Nun hat der AG diese BV gekündigt zum April. Wie sieht das dann mit der Nachwirkung aus? Ist der AG verpflichtet den AN weiterhin die Stündliche Anwesenheitsprämie zu bezahlen bis eine neue BV entstanden ist oder wie sieht das aus? Oder muss der AG sich nur daran halten, in Verhandlungen über einen Neue BV einzutreten mit welchem Ergebniss auch immer?

Hoffe ich bekomme eine Antwort?

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Community-Antworten (5)

I
Irmgard

03.02.2012 um 22:04 Uhr

Anwesenheitsprämie? Der Arbeitgeber zahlt, wenn ihr erscheint?

S
Streikposten

03.02.2012 um 22:13 Uhr

Diese hat eine Nachwirkungsklausel.

Was besagt diese??

T
tiktak

03.02.2012 um 22:31 Uhr

Nein, muss er nicht.BV zur Anwesenheitsp. ist freiwillige BV und dieser haben keine Nachwirkung egal was drin steht.Von andere Seite zwingende BV haben immer Nachwirkung so lange bis neu da ist.

I
Irmgard

03.02.2012 um 22:38 Uhr

@tiktak Schmarrn. Wenn Nachwirkung draufsteht, ist auch Nachwirkung drin. 28.04.1998 1 ABR 43/97

B
Betriebsrätin

03.02.2012 um 22:45 Uhr

Die Nachwirkung kann nur von einer Einigungsstelle aufgehoben werden. Die Einigungsstelle kann jede Partei einseitig anrufen!

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