Nachwirkungen einer Betriebsvereinbarung
Bei uns im Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Anwesenheitsprämie. Diese hat eine Nachwirkungsklausel. Nun hat der AG diese BV gekündigt zum April. Wie sieht das dann mit der Nachwirkung aus? Ist der AG verpflichtet den AN weiterhin die Stündliche Anwesenheitsprämie zu bezahlen bis eine neue BV entstanden ist oder wie sieht das aus? Oder muss der AG sich nur daran halten, in Verhandlungen über einen Neue BV einzutreten mit welchem Ergebniss auch immer?
Hoffe ich bekomme eine Antwort?
Community-Antworten (5)
03.02.2012 um 22:04 Uhr
Anwesenheitsprämie? Der Arbeitgeber zahlt, wenn ihr erscheint?
03.02.2012 um 22:13 Uhr
Diese hat eine Nachwirkungsklausel.
Was besagt diese??
03.02.2012 um 22:31 Uhr
Nein, muss er nicht.BV zur Anwesenheitsp. ist freiwillige BV und dieser haben keine Nachwirkung egal was drin steht.Von andere Seite zwingende BV haben immer Nachwirkung so lange bis neu da ist.
03.02.2012 um 22:38 Uhr
@tiktak Schmarrn. Wenn Nachwirkung draufsteht, ist auch Nachwirkung drin. 28.04.1998 1 ABR 43/97
03.02.2012 um 22:45 Uhr
Die Nachwirkung kann nur von einer Einigungsstelle aufgehoben werden. Die Einigungsstelle kann jede Partei einseitig anrufen!
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