Erstellt am 03.02.2012 um 21:04 Uhr von Irmgard
Anwesenheitsprämie? Der Arbeitgeber zahlt, wenn ihr erscheint?
Erstellt am 03.02.2012 um 21:13 Uhr von Streikposten
Diese hat eine Nachwirkungsklausel.
Was besagt diese??
Erstellt am 03.02.2012 um 21:31 Uhr von tiktak
Nein, muss er nicht.BV zur Anwesenheitsp. ist freiwillige BV und dieser haben keine Nachwirkung egal was drin steht.Von andere Seite zwingende BV haben immer Nachwirkung so lange bis neu da ist.
Erstellt am 03.02.2012 um 21:38 Uhr von Irmgard
@tiktak
Schmarrn. Wenn Nachwirkung draufsteht, ist auch Nachwirkung drin.
28.04.1998 1 ABR 43/97
Erstellt am 03.02.2012 um 21:45 Uhr von Betriebsrätin
Die Nachwirkung kann nur von einer Einigungsstelle aufgehoben werden. Die Einigungsstelle kann jede Partei einseitig anrufen!