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Nachwirkung bei Betriebsvereinbarungen

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle!

Ich habe eine Frage bezüglich dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Wir sind als Betriebsrat in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung "Parkplatznutzung" und "digitales Schließsystem". Jetzt wird durch die Geschäftsleitung folgende Formulierung vorgelegt:

Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Nachwirkung wird ausgeschlossen.

Was bedeutet das? Hat irgendjemand Erfahrungen damit? Nachtrag: Aus welchen Gründen will unsere Geschäftsleitung eine solche Nachwirkung ausschließen?Es handelt sich doch hierbei um einen Fall der erzwingbaren Mitbestimmung, oder?

Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (2)

H
hzcarstens

15.11.2010 um 09:08 Uhr

Das ist einfach die BV kann man nur mit der 3 Monatsfrist zum Jahresende kündigen , sprich spätestens Ende September muss sie gekündigt werden . Zur Nachwirkung, ohne heißt sie ist dann weg. Mit heißt sie exestiert weiter bis eine neue Abgeschlossen wurde.

R
rkoch

15.11.2010 um 09:54 Uhr

@Passat

Die Nachwirkung von erzwingbaren Betriebsvereinbarungen gibt es nicht ohne Grund. In den meisten Fällen würde das Wegfallen einer Betriebsvereinbarung funktionell zu einem undefinierten Zustand führen.

Beispiel: digitales Schließsystem

In diesem wollt ihr ja offenbar regeln, welches System wie funktioniert, wer Schließberechtigung hat, Datenschutz, etc.

Würde diese BR ohne Nachwirkung enden, dann stell Dir mal die Frage "welche Regeln gelten wenn die BV NICHT mehr gilt?"

Der AG darf ein System das der Mitbestimmung unterliegt nur mit Zustimmung des BR betreiben. Endet die BV ohne Nachwirkung ist die Zustimmung des BR aufgelöst. Der AG müsste die Anlage außer Betrieb setzen, solange bis er die Zustimmung des BR erneut hat. Eine evtl. bis dahin geltende Erlaubnis zur Datenspeicherung verfällt. Der AG muss alle Daten löschen. etc. etc.

Es ist eigenlich sogar im Sinne des AG, wenn diese BV nach Kündigung weiterbesteht! Auch die Parkplatzordnung (in der möglicherweise steht wer wo parkt) ist nach Kündigung ohne Nachwirkung aufgelöst, also kann sich ab dann jeder auf den Parkplatz vom Geschäftsführer stellen. Wir sind ja quasi im rechtsfreien Raum....

Also nochmal: Stellt Euch die Frage: "welche Regeln gelten wenn die BV NICHT mehr gilt?" Dann habt ihr einen Haufen Argument für oder gegen diese Passage in der BV.

BTW: Problemlos möglich ist eine BV ohne Nachwirkung wenn es einen Fallback gibt, sprich eine Klausel die z.B. eine ältere BV wieder in Kraft setzt.

Beispiel: Es gab mal eine BV zu festen Arbeitszeiten. Jetzt wird eine BV zur Gleitzeit eingeführt, in der vereinbart ist, das diese ohne Nachwirkung endet und dafür die BV feste Arbeitszeiten wieder auflebt. Damit wird der rechtsfreie Zustand "welche Arbeitszeit gilt nach Ende der BV ?" vermieden.

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