Hallo an alle!

Ich habe eine Frage bezüglich dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
Wir sind als Betriebsrat in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung "Parkplatznutzung" und "digitales Schließsystem".
Jetzt wird durch die Geschäftsleitung folgende Formulierung vorgelegt:

Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Nachwirkung wird ausgeschlossen.

Was bedeutet das?
Hat irgendjemand Erfahrungen damit?
Nachtrag: Aus welchen Gründen will unsere Geschäftsleitung eine solche Nachwirkung ausschließen?Es handelt sich doch hierbei um einen Fall der erzwingbaren Mitbestimmung, oder?

Vielen Dank im voraus.