Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir sind momentan mit der Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zu Beurteilungsgesprächen befasst.
Mit der Geschäftsleitung stimmen wir in allen Punkten, bis auf einen überein.
Dieser Punkt betrifft die Kündigung der Betriebesvereinbarung und deren Nachwirkung.
die Geschäftsleitung will eine Nachwirkung in die Vereinbarung schreiben, wir vom Betriebsrat jedoch nicht.

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema und könnte mir sagen, ob Nachwirkungen in der Praxis sinnvoll sind oder eher von Nachteil für Betriebsrat und Mitarbeiter.

viele Grüße