Erstellt am 18.01.2008 um 12:24 Uhr von Angi1
Hallo Working-class-hero,
im § 77 BetrVG Abs. 5 und 6 behandelt dieses Thema.
5) " Betriebsvereibarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
6) " Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und BR ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Wenn also die BV in eurem Sinn ist, heißt Nachwirkung, dass der AG sich bei einer Kündigung der BV sich mit euch auf eine neue BV einigen muss. Solange dies nicht geschieht, gilt die alte BV weiter. Das gilt natürlich auch wenn ihr die BV kündigen wollt.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.01.2008 um 12:38 Uhr von Petrus
Mit anderen Worten: Nach §94 iVm §77 (6) BetrVG gilt ohnehin eine Nachwirkung. Warum also den Gesetzestext nochmal abscheiben?
Erstellt am 18.01.2008 um 12:58 Uhr von Angi1
@ Petrus,
hier vermute hier eher § 87 Abs. 1 P. 10 oder 11.
Die Beurteilungsgrundsätze im § 94 sind Regelungen, die eine Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verobjektivieren und nach einheitlichen Kriterien ausrichten sollen.
Aber hier kann wohl nur Working-class-hero Aufklärung geben.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.01.2008 um 13:01 Uhr von Kölner
@working_class_hero
Wenn man sich so einig ist, sollte man wenigstens noch einmal jemanden mit einem "kritischen, unverstellten" Blick, ein Auge auf die BV werfen lassen.
Bei Beurteilungsgesprächen wäre ich zudem kritisch, was eine Nachwirkung betrifft - da kann man leicht "Schlechtes" ein für allemal zementieren!
Erstellt am 18.01.2008 um 13:39 Uhr von würg_the_class_hero
an alle
ja genau so sehe ich das auch.Ich werde meinen Freunden im Betriebsrat euern Rat unterbreiten und dafür sorgen das wir genau so handeln.Danke
Erstellt am 18.01.2008 um 17:38 Uhr von working_class_hero
frage mich was der unqualifizierte Nickname von würg_the_class_hero soll.
Absolute Frechheit Herrn John Lennon so zu verhohnepiepeln.
Bei den anderen bedanke ich mich selbstverständlich für Ihre Antworten.
Erstellt am 31.01.2008 um 05:55 Uhr von bäumchen
Guten Morgen,
ich habe mal ne Frage an Dich, unser Gremium ist gerade mal 5 Monate alt & alle Mitglieder sind recht unerfahren. Ich begleite das Amt der stell. Vorsitzenden. Wir möchten uns demnächst auch dem Thema Beurteilungsgesprächen widmen, deshalb meine Frage an Dich. Wäre es möglich einen Einblick in Eure BV zu bekommen, wenn Du das unverschämt findest, würde ich mich über einige Tipps & Anregungen von Dir freuen.
Danke im Voraus,
bäumchen
Erstellt am 31.01.2008 um 05:55 Uhr von bäumchen
@ working_class_hero
Guten Morgen,
ich habe mal ne Frage an Dich, unser Gremium ist gerade mal 5 Monate alt & alle Mitglieder sind recht unerfahren. Ich begleite das Amt der stell. Vorsitzenden. Wir möchten uns demnächst auch dem Thema Beurteilungsgesprächen widmen, deshalb meine Frage an Dich. Wäre es möglich einen Einblick in Eure BV zu bekommen, wenn Du das unverschämt findest, würde ich mich über einige Tipps & Anregungen von Dir freuen.
Danke im Voraus,
bäumchen
Erstellt am 14.02.2008 um 12:31 Uhr von working_class_hero
Hallo Bäumchen,
ich war jetzt zwei Wochen lang nicht am Arbeitsplatz und lese Deine Nachricht jetzt erst.
Wo hin soll ich die Tipps schicken?
Musterbetriebsvereinbarung gibt es unter http://www.betriebsrat-aktuell.de/betriebsvereinbarung.htm
Dies ist eine Seite der ibbs (Institut für Bildung, Beratung und Sozialmanagement).
Wir haben über diese Firma schon Schulungen gebucht.
mfG
working class hero