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Mitbestimmung Ja oder Nein?

A
Autsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kollegen. Habe da mal eine Frage zum Theme Mitbestimmungsrecht. Folgender Sachverhalt. Unser Geschäftsführer hat jetzt seid dem 01.02.2012 eine Externe Firma beauftragt bei uns in der Firma Nach dem rechten zu schauen was die Arbeitssicherheit betrifft. Nun ist es so das wir als BR vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Also es gabe keinerlei Information dazu an uns. Wir wissen also nicht wirklich was deren Aufgabe ist.

Nun die Frage. Mitbestimmungsrecht ja oder nein???

Oder hätte es gereicht das er uns einfach nur darüber informiert?

Und was würdet ihr in solch einem Fall tun? Ist leider nicht das erste mal das der BR auf gut deutsch gesagt "Dummgehalten wird".

Danke schonmal im Voraus und bin auf euere Beiträge gespannt

1.46001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

04.02.2012 um 10:27 Uhr

Mitbestimmung bei der Bestellung

Die Beteiligungsrechte des Betriebs- und Personalrates sind weitgehend, die Mitbestimmung bei der Bestellung ist im Arbeitssicherheitsgesetz definiert und im öffentlichen Dienst zusätzlich ausdrücklich in den Personalvertretungsgesetzen erwähnt.

Der Betriebsrat und der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Art der Beauftragung, nämlich ob die Stelle(n) intern oder extern besetzt werden. Auch bei freiberuflichen Fachkräften bzw. überbetrieblichen Diensten besteht das Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Person. Sollen Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest angestellt werden bzw. die Tätigkeit einem Angestellten des Unternehmens übertragen werden, besteht ein Mitbestimmungsrecht für Betriebs- und Personalräte. Und zwar bei der Bestellung und bei der Abberufung, bei der Definition der Aufgaben sowie bei der erstmaligen Übertragung der Aufgaben. Außerdem haben Interessenvertretungen ein Initiativrecht hinsichtlich der Abberufung einer Sicherheitsfachkraft und der Erweiterung bzw. Einschränkung der Aufgaben. Mitbestimmung besteht grundsätzlich auch bei der Festlegung der Aufgaben und des Umfanges der Betriebsspezifischen Betreuung.

Soweit aus dem Artikel, den Du hier lesen solltest: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/organisation_arbeitsschutz/beratung_betreuung/sicherheitstechnische_betreuu.htm

Wenn es mit dem AG und der Mitbestimmung nicht klappt, müsst Ihr Euch einen wichtigen Punkt, an dem es wieder einmal klemmt, vornehmen und Eure Mitbestimmung ggf. über den Rechtsweg einfordern. Leider brauchen manche AG diesen Schritt, um ihnen deutlich zu machen, dass der BR ernst genommen werden muss - das hilft dann in der Regel bei der weiteren Zusammenarbeit.

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