Erstellt am 04.02.2012 um 09:27 Uhr von gironimo
Mitbestimmung bei der Bestellung
Die Beteiligungsrechte des Betriebs- und Personalrates sind weitgehend, die Mitbestimmung bei der Bestellung ist im Arbeitssicherheitsgesetz definiert und im öffentlichen Dienst zusätzlich ausdrücklich in den Personalvertretungsgesetzen erwähnt.
Der Betriebsrat und der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Art der Beauftragung, nämlich ob die Stelle(n) intern oder extern besetzt werden.
Auch bei freiberuflichen Fachkräften bzw. überbetrieblichen Diensten besteht das Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Person.
Sollen Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest angestellt werden bzw. die Tätigkeit einem Angestellten des Unternehmens übertragen werden, besteht ein Mitbestimmungsrecht für Betriebs- und Personalräte. Und zwar bei der Bestellung und bei der Abberufung, bei der Definition der Aufgaben sowie bei der erstmaligen Übertragung der Aufgaben.
Außerdem haben Interessenvertretungen ein Initiativrecht hinsichtlich der Abberufung einer Sicherheitsfachkraft und der Erweiterung bzw. Einschränkung der Aufgaben.
Mitbestimmung besteht grundsätzlich auch bei der Festlegung der Aufgaben und des Umfanges der Betriebsspezifischen Betreuung.
Soweit aus dem Artikel, den Du hier lesen solltest: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/organisation_arbeitsschutz/beratung_betreuung/sicherheitstechnische_betreuu.htm
Wenn es mit dem AG und der Mitbestimmung nicht klappt, müsst Ihr Euch einen wichtigen Punkt, an dem es wieder einmal klemmt, vornehmen und Eure Mitbestimmung ggf. über den Rechtsweg einfordern. Leider brauchen manche AG diesen Schritt, um ihnen deutlich zu machen, dass der BR ernst genommen werden muss - das hilft dann in der Regel bei der weiteren Zusammenarbeit.