Erstellt am 06.11.2006 um 15:37 Uhr von Betriebsrätler
Hallo diomedes
ich sehe das unter dem Gesichtspunkt eines "Ehrenamtes".
Bei uns ist das so geregelt, dass Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte etc. keine Extra-Zuschläge erhalten.
Erstellt am 07.11.2006 um 09:45 Uhr von Zardoz
Tja,
er muss sich ja nicht ausbilden lassen und damit seinen Arbeitsplatz sicherer machen.
Gruß Axel
Erstellt am 07.11.2006 um 10:12 Uhr von Edelweis
@diomedes
Wenn es sich wirklich um eine Sicherheitsfachkraft handelt und nicht um einen "Sicherheitsbeauftragten", bin ich schon der Meinung, dass dem Mitarbeiter mehr Geld zusteht. Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft sind vielfältig und die Ausbildung nicht ohne Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber müsste ansonsten einen externen Dienst für die Aufgaben der SIcherheitsfachkraft beauftragen, da der Einsatz einer solchen Kraft Vorschrift ist. Je nach Betriebsgrösse berechnen sich die EInsatzzeiten solcher Externen und diese"spart"der AG sich schließlich. Sicherheitsbeauftragte sind etwas völlig anderes und diese haben tatsächlich ein Ehrenamt.
Also weiter verhandeln für den Kollegen.
Edelweis
Erstellt am 08.11.2006 um 00:36 Uhr von Akira
Hallo an Alle
Hallo Zardos
" er muss sich ja nicht ausbilden lassen und damit seinen Arbeitplatz sicherer machen"
Ist doch wohl BS
Sicherheitsfachkraft/ Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Personen denen vom Gesetz besondere Pflichten auferlegt werden.
Sie werden beauftragt.
Es ist Verhandlungssache ob ich als FaSi mehr Kohle/ Zulage bekomme.
Verschiedene Unternehmen zahlen ihrem FaSi/ Teilzeitfasi (führt diese Tätigkeit neben seiner Arbeitsvertraglichen Tätigkeit aus, je nach MA-Zahl errechnet aus Vollzeit und Arbeitsbereich/ Zweig ergibt sich die Einsatzzeit für die freigestellt werden muß) freiwillig eine Zulage.
Für die zeitaufwendige Ausbildung wäre eine Anerkennung nicht schlecht.
Also verhandeln.