Sicherheitsfachkraft - Zulage ja oder nein?
Aloha Ihr Lieben,
in unserer Firma soll ein AN die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft bekommen, und nach deren Abschluß dieses Amt neben seiner normalen beruflichen Tätigkeit ausüben. So weit so gut, aber nun möchte er dafür auch etwas mehr Lohn. Wir vom BR sehen das genauso, aber der AG will Ihm nicht mehr dafür zahlen. Hat er ein ,,Recht'' auf ein höheres Gehalt, bzw. eine Zulage, oder kann man nichts machen.
Wäre toll, wenn einer weiterhelfen könnte. Gruß Diomedes
Community-Antworten (4)
06.11.2006 um 16:37 Uhr
Hallo diomedes
ich sehe das unter dem Gesichtspunkt eines "Ehrenamtes". Bei uns ist das so geregelt, dass Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte etc. keine Extra-Zuschläge erhalten.
07.11.2006 um 10:45 Uhr
Tja,
er muss sich ja nicht ausbilden lassen und damit seinen Arbeitsplatz sicherer machen.
Gruß Axel
07.11.2006 um 11:12 Uhr
@diomedes Wenn es sich wirklich um eine Sicherheitsfachkraft handelt und nicht um einen "Sicherheitsbeauftragten", bin ich schon der Meinung, dass dem Mitarbeiter mehr Geld zusteht. Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft sind vielfältig und die Ausbildung nicht ohne Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber müsste ansonsten einen externen Dienst für die Aufgaben der SIcherheitsfachkraft beauftragen, da der Einsatz einer solchen Kraft Vorschrift ist. Je nach Betriebsgrösse berechnen sich die EInsatzzeiten solcher Externen und diese"spart"der AG sich schließlich. Sicherheitsbeauftragte sind etwas völlig anderes und diese haben tatsächlich ein Ehrenamt. Also weiter verhandeln für den Kollegen. Edelweis
08.11.2006 um 01:36 Uhr
Hallo an Alle Hallo Zardos " er muss sich ja nicht ausbilden lassen und damit seinen Arbeitplatz sicherer machen" Ist doch wohl BS
Sicherheitsfachkraft/ Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Personen denen vom Gesetz besondere Pflichten auferlegt werden. Sie werden beauftragt. Es ist Verhandlungssache ob ich als FaSi mehr Kohle/ Zulage bekomme. Verschiedene Unternehmen zahlen ihrem FaSi/ Teilzeitfasi (führt diese Tätigkeit neben seiner Arbeitsvertraglichen Tätigkeit aus, je nach MA-Zahl errechnet aus Vollzeit und Arbeitsbereich/ Zweig ergibt sich die Einsatzzeit für die freigestellt werden muß) freiwillig eine Zulage.
Für die zeitaufwendige Ausbildung wäre eine Anerkennung nicht schlecht. Also verhandeln.
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