Erstellt am 18.08.2011 um 10:12 Uhr von charlot
Ich denke NEIN. Denn Rauchverbot ist Rauchverbot und es dürfte wohl keine Öffnungsklausel in der Regelung geben. Der AG hat hier auch das Sagen, auch wenn er die MB beachten muss. Es ist auch nicht vertretbar, dass der AG ggf. bei jedem Raucher prüfen muss, was hat er nun im Mund.
Bedeutet, Raucherecken usw. mit Ausstempeln zum Aufsuchen dieser = gängige Rechtsprechung.
Erstellt am 18.08.2011 um 10:29 Uhr von nichtswissender
@Charlot
Zum einen müssen wir nicht ausstempen zu den Pausen und zum anderen wird argumentiert, dass nicht "geraucht" sondern "verdampft" bzw. "inhaliert" wird.
Es geht mir hier auch nicht um die Zeit die verbraucht wird sondern um den Gesundheitsschutz der Nichtraucher. Warum sóllte nicht mal zwischendurch ein oder zwei mal kurz an der E-Zigarette gezogen werden? Wenn ich nen Lolli lutsche störts auch keinen.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 18.08.2011 um 12:42 Uhr von uller
Ich sehe es auch so. Mit dieser E-Zigarette wird ja nicht wirklich geraucht. Es entsteht ja kein Rauch und somit wird ja auch keiner dadurch belästigt oder belastet. Ich behaupte mal, das diese Methode nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Genauso wenig wie das Lolli lutschen;-)
Erstellt am 18.08.2011 um 13:15 Uhr von Matze
Wie ist es denn mit Nikotin-Kaugummi oder Nikotin-Pflaster?
Möchte hier ja nix komplizieren... ;-)
Erstellt am 18.08.2011 um 13:50 Uhr von Kurzarbeiter
Entscheidend ist die Frage: Gibt es im Betrieb ein Rauchverbot dann greift es. Denn der AG muss nicht bei jedem "Raucher" prüfen was er da im Mund hat.
Also, gibt es ein Rauchverbot? Wenn ja, den AG fragen wie er es hier auslegt. Doch wenn der erste Nichtraucher zum AG geht und dort klagt, dass doch geraucht wird und er (AN) ja auch nicht prüfen kann wird der AG wohl schnell zu recht und nachvollziehbar sagen, KEINE Ausnahmen. Wenn es eine geregelte MB betreffend dem Thema NIchtrauchen gab, ist auch der BR hier außen vor, denn dann hätte er im Rahmen dieser MB ggf. solche Außnahmen klären müssen. Der AG verändert ja nicht das Thema "Rauchverbot" negativ, er setzt es nur um. Das der BR hier ggf. etwas übersehen hat ist sein Problem.
Matze
Nikotin-Kaugummi oder Nikotin-Pflaster fallen nicht unter solche Regelungen, denn es geht bei diesen ja NICHT um den Schutz der "Raucher".
Erstellt am 18.08.2011 um 14:57 Uhr von zyklus
Hallo,
also das Nichtraucherschutzgesetz wurde ja geschaffen, um die Nichtraucher vorm dem schädlichen Qualm/Rauch usw. zu schützen.
Da dieser ja aber bei den E-Kippen nicht vorhanden ist bzw. produziert wird, dürfte hier zumindest das Gesetz nicht greifen. Nun kann der AG aber auch ohne Gesetz ein Rauchverbot verhängen, wobei viele AG das erst nach der Einführung eben dieses Gesetzes getan haben.
Solange der Gesundheitsschutz der Nichtraucher gegeben ist, so kann nach meiner Meinung der AG das nur sehr schwer verbieten.
Liegen zu den E-Kippen eigentlich wissenschaftliche Untersuchungen zur Unschädlichkeit der "Abgase" vor? Dann hätte man als BR gegenüber militanten Nichtrauchern und evtl. auch dem AG einen gewissen Vorteil.
zyklus
Erstellt am 18.08.2011 um 16:15 Uhr von Kurzarbeiter
zyklus
Auch bei Dir Widerspruch, denn auch hier gilt...Denn der AG muss nicht bei jedem "Raucher" prüfen was er da im Mund hat.
Bitte nun nicht aber auch noch mit Wasserpfeilen und Kautabak kommen.
Erstellt am 18.08.2011 um 19:13 Uhr von poiuz
Die Dinger haben keinerlei Ähnlichkeit mit echten Zigaretten, das Prüfargument zählt also nicht.
Erstellt am 18.08.2011 um 20:20 Uhr von eveline
Hallo poiuz
......Die Dinger haben keinerlei Ähnlichkeit mit echten Zigaretten,
So, dann schaue einmal hier!!
http://www.e-zigi.de/e-zigarette-einsteiger/mini-e-zigarette-sammy-elektrisch-rauchen.html
Erstellt am 18.08.2011 um 23:23 Uhr von poiuz
Im Betrieb des Nichtswissenden sehen die aber so aus: http://www.e-zigi.de/leo-elektrische-zigarette/leo-e-zigarette-schwarz.html
Erstellt am 19.08.2011 um 07:32 Uhr von SCENIC
Vielleicht kann man den Rauchern ja mal einen dampfenden Wasserkocher vor die Nase stellen, damit sie auch mal so ein Gefühl für Dampf bekommen.
Erstellt am 19.08.2011 um 07:36 Uhr von nichtwissender
Tatsächlich hat poiuz recht und bei uns sind diese schwarzen Dinger gebräuchlich.
@scenic
Der Dampf diese E-Zigaretten ist so gering, da hast du mehr ausstoß wenn in kalter morgen Luft ausatmest.
@all
In der BV zum Rauchverbot konnten wir dieses nicht regeln, da es damals diese E-Zigaretten noch gar nicht gab bzw. nicht bekannt waren.
Gruß
nichtswissender
Erstellt am 19.08.2011 um 11:05 Uhr von paula
jetzt gehen wir es doch einmal systematisch an:
Was ist rauchen?
Definition Rauchen nach dem Gesundheitsbericht des Bundes:
Rauchen ist definiert als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge. Am weitesten verbreitet ist das Rauchen von zerkleinerten Blättern der nikotinhaltigen Tabakpflanze in Form von Zigaretten, Zigarillos oder Zigarren....
Was passiert in einer E-Zigarette:
So gut wie alle momentan (Stand Januar 2011) erhältlichen rauchlosen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip, ähnlich einer Nebelmaschine. Dabei wird die zu verdampfende Flüssigkeit durch die Kapillarwirkung eines Metallgeflecht- oder Glasfaserdochtes aus einem Depot einer kleinen Heizspirale zugeführt. Diese wird je nach Modell entweder mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen automatisch beheizt, oder manuell durch einen vom Benutzer zu betätigenden Taster
Quelle: Wikipedia
Also:
E-Rauchen ist kein Rauchen! Daher ist es bei einer BV die das Rauchverbot regelt nicht untersagt, außer diese würde auch regeln, dass der Betrieb von Geräten die Rauchgeräten ähneln untersagt ist. (Vorliegend ganz offensichtlich nicht gegeben)
Das Argument dass der AG hier Probleme mit der Kontrolle bekommt lasse ich nicht gelten. Seit wann lassen sich BRs davon beeindrucken. Ein Verbot muss entsprechend konkret gefasst sein, dass es die Verbotsfälle genau beschreibt.
Wenn der AG hier ein Problem sieht soll er bitte auf den BR zu und dessen bestehendes MBR aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beachten.
Erstellt am 19.08.2011 um 14:11 Uhr von ostwest
Hallo,
ich habe eine E-Zigarette von Ziggi!
Mit diesen Dingern soll man wohl den Tabakgeschmack bekommen , was jedoch nicht stimmt, es schmeckt einfach ekelhaft.
Diese Kapseln für meine E-Zigarette enthalten keinen Nikotin und sind auch nicht mit Nikotin erhältlich.
Erstellt am 19.08.2011 um 15:03 Uhr von nichtswissender
@ ostwest
Dann kauf dir was vernünftiges :-)
Im Ernst: Es gibt andere Hersteller wo es die Dinger auch mit Nikotin gibt.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 19.08.2011 um 16:50 Uhr von Hassan
Kauft euch doch einen Nuckel ;-)
Erstellt am 18.11.2011 um 14:56 Uhr von gustaf
Also es wurde schon öfter gesagt Dampfen ist nicht Rauchen
es wird nichts Verbrand
man muss aber immer drauf achten jeder Hausherr kann es verbieten!!
aber ich verstehe eigentlich viele Meinungen dazu nicht, eigentlich müsste jeder Chef froh sein wenn ein Raucher zum Dampfen beginnt den es ist sicher gesünder als normales RAUCHEN und ich kann aus Eigenerfahrung sagen ich bin mittlerweile auf 0 Nikotin damit auch nicht mehr abhängig! Lies meine Eigenerfahrung.....:-)
http://e-zigarette-zum-nichtraucher.com
wünsche jeden Raucher den Umstieg und auf dauere wird es der eine oder andre genauso Schafen voll weg vom Nikotin auch zu sein...;-)
Erstellt am 18.11.2011 um 16:02 Uhr von Lernender
na gustaf Händler für e-zigaretten?
Erstellt am 18.11.2011 um 16:09 Uhr von Kölner
Liebe WAF, das kann doch nicht sein, dass Werbung gestattet ist, oder?
Zumal sich der Empfehlungsgeber selbst Werbung verbittet!
Zitat Impressum: Der Nutzung der im Zuge der Impressumspflicht und der weiteren veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte bspw. zur Übersendung von unaufgeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird widersprochen. Wir behalten uns rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Erstellt am 18.11.2011 um 17:50 Uhr von DrUmnadrochit
Der Arbeitgeber wird bei den meisten Arbeitsplätzen "E-Zigaretten" ebensowenig verbieten können, wie Schokoladenzigaretten, Kaugummizigaretten oder Zahnstocher.
Erstellt am 18.11.2011 um 18:14 Uhr von Keiner
Liebe WAF, das kann doch nicht sein, dass Werbung gestattet ist, oder?
Zumal sich der Empfehlungsgeber selbst Werbung verbittet!
Zitat Impressum: Der Nutzung der im Zuge der Impressumspflicht und der weiteren veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte bspw. zur Übersendung von unaufgeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird widersprochen. Wir behalten uns rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Antwort 19 Erstellt am 18.11.2011 um 16:09 Uhr von Kölner
Och Kölner, hier läuft eine rege Diskussion, jetzt kommst du mit dieser Stichelei daher. Kannst du nicht ohne? Brauchst du immer was zu hetzen? Brauchst du immer was zu nörgeln? Mußt du immer auf irgendjemand oder irgendetwas einhacken? Bist du frustriert?
Pack das neueste Urteil aus, aber hör auf mit diesen Kampagnen!
Oder bist du eine Frau mit hormonellen Schwankungen? Man weiß nie, woran man bei dir ist. Erst machst du es dir zum Hobby, alles was rkoch sagt schlecht zu machen, jetzt kann die arme keinen Schritt mehr machen ohne auf deinem Schleim auszurutschen.
Erstellt am 18.11.2011 um 19:28 Uhr von Lernender
@Keiner
schon verdächtig wenn die Diskussion im August beginnt.
Erstellt am 18.11.2011 um 20:04 Uhr von Keiner
Du meinst er hat ihn zum meckern ausgegraben ?