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E-Zigaretten Ja oder Nein

N
nichtswissender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR-Gemeinde,

mich beschäftigt derzeit eine eher ungewöhnliche Frage. In unserem Betrieb "rauchen" immer mehr Kollegen/innen diese neuen "E-Zigaretten". Für die die diese Dinger nicht kennen kurz die funktion erklärt:

In einem Tank wird eine Flüssigkeit (welche u.a. Nikotin enthält) gefüllt, diese wir durch einen elektrischen Vorgang beim ziehen an der "Zigarette" verdampft und durch einen Filter inhaliert. Ausgeatmet wir nur noch "gefilterter Wasserdampf".

Nun zu meiner Frage:

In unseren Gebäuden gilt Rauchverbot auf Grundlage des Nichtraucherschutzes. Dürfen diese "E-Zigarette" nun in den Gebäuden genutzt werden oder nicht. Dem Nichtraucher wird ja nicht durch schädlichen Rauch geschadet.

Freue mich auf eine rege Diskussion.

Gruß Nichtswissender

5.503023

Community-Antworten (23)

C
charlot

18.08.2011 um 12:12 Uhr

Ich denke NEIN. Denn Rauchverbot ist Rauchverbot und es dürfte wohl keine Öffnungsklausel in der Regelung geben. Der AG hat hier auch das Sagen, auch wenn er die MB beachten muss. Es ist auch nicht vertretbar, dass der AG ggf. bei jedem Raucher prüfen muss, was hat er nun im Mund.

Bedeutet, Raucherecken usw. mit Ausstempeln zum Aufsuchen dieser = gängige Rechtsprechung.

N
nichtswissender

18.08.2011 um 12:29 Uhr

@Charlot

Zum einen müssen wir nicht ausstempen zu den Pausen und zum anderen wird argumentiert, dass nicht "geraucht" sondern "verdampft" bzw. "inhaliert" wird. Es geht mir hier auch nicht um die Zeit die verbraucht wird sondern um den Gesundheitsschutz der Nichtraucher. Warum sóllte nicht mal zwischendurch ein oder zwei mal kurz an der E-Zigarette gezogen werden? Wenn ich nen Lolli lutsche störts auch keinen.

Gruß Nichtswissender

U
Uller

18.08.2011 um 14:42 Uhr

Ich sehe es auch so. Mit dieser E-Zigarette wird ja nicht wirklich geraucht. Es entsteht ja kein Rauch und somit wird ja auch keiner dadurch belästigt oder belastet. Ich behaupte mal, das diese Methode nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Genauso wenig wie das Lolli lutschen;-)

M
Matze

18.08.2011 um 15:15 Uhr

Wie ist es denn mit Nikotin-Kaugummi oder Nikotin-Pflaster? Möchte hier ja nix komplizieren... ;-)

K
Kurzarbeiter

18.08.2011 um 15:50 Uhr

Entscheidend ist die Frage: Gibt es im Betrieb ein Rauchverbot dann greift es. Denn der AG muss nicht bei jedem "Raucher" prüfen was er da im Mund hat.

Also, gibt es ein Rauchverbot? Wenn ja, den AG fragen wie er es hier auslegt. Doch wenn der erste Nichtraucher zum AG geht und dort klagt, dass doch geraucht wird und er (AN) ja auch nicht prüfen kann wird der AG wohl schnell zu recht und nachvollziehbar sagen, KEINE Ausnahmen. Wenn es eine geregelte MB betreffend dem Thema NIchtrauchen gab, ist auch der BR hier außen vor, denn dann hätte er im Rahmen dieser MB ggf. solche Außnahmen klären müssen. Der AG verändert ja nicht das Thema "Rauchverbot" negativ, er setzt es nur um. Das der BR hier ggf. etwas übersehen hat ist sein Problem.

Matze Nikotin-Kaugummi oder Nikotin-Pflaster fallen nicht unter solche Regelungen, denn es geht bei diesen ja NICHT um den Schutz der "Raucher".

Z
zyklus

18.08.2011 um 16:57 Uhr

Hallo,

also das Nichtraucherschutzgesetz wurde ja geschaffen, um die Nichtraucher vorm dem schädlichen Qualm/Rauch usw. zu schützen. Da dieser ja aber bei den E-Kippen nicht vorhanden ist bzw. produziert wird, dürfte hier zumindest das Gesetz nicht greifen. Nun kann der AG aber auch ohne Gesetz ein Rauchverbot verhängen, wobei viele AG das erst nach der Einführung eben dieses Gesetzes getan haben. Solange der Gesundheitsschutz der Nichtraucher gegeben ist, so kann nach meiner Meinung der AG das nur sehr schwer verbieten. Liegen zu den E-Kippen eigentlich wissenschaftliche Untersuchungen zur Unschädlichkeit der "Abgase" vor? Dann hätte man als BR gegenüber militanten Nichtrauchern und evtl. auch dem AG einen gewissen Vorteil.

zyklus

K
Kurzarbeiter

18.08.2011 um 18:15 Uhr

zyklus

Auch bei Dir Widerspruch, denn auch hier gilt...Denn der AG muss nicht bei jedem "Raucher" prüfen was er da im Mund hat.

Bitte nun nicht aber auch noch mit Wasserpfeilen und Kautabak kommen.

P
poiuz

18.08.2011 um 21:13 Uhr

Die Dinger haben keinerlei Ähnlichkeit mit echten Zigaretten, das Prüfargument zählt also nicht.

E
eveline

18.08.2011 um 22:20 Uhr

Hallo poiuz ......Die Dinger haben keinerlei Ähnlichkeit mit echten Zigaretten,

So, dann schaue einmal hier!! http://www.e-zigi.de/e-zigarette-einsteiger/mini-e-zigarette-sammy-elektrisch-rauchen.html

P
poiuz

19.08.2011 um 01:23 Uhr

Im Betrieb des Nichtswissenden sehen die aber so aus: http://www.e-zigi.de/leo-elektrische-zigarette/leo-e-zigarette-schwarz.html

S
SCENIC

19.08.2011 um 09:32 Uhr

Vielleicht kann man den Rauchern ja mal einen dampfenden Wasserkocher vor die Nase stellen, damit sie auch mal so ein Gefühl für Dampf bekommen.

N
nichtwissender

19.08.2011 um 09:36 Uhr

Tatsächlich hat poiuz recht und bei uns sind diese schwarzen Dinger gebräuchlich.

@scenic

Der Dampf diese E-Zigaretten ist so gering, da hast du mehr ausstoß wenn in kalter morgen Luft ausatmest.

@all

In der BV zum Rauchverbot konnten wir dieses nicht regeln, da es damals diese E-Zigaretten noch gar nicht gab bzw. nicht bekannt waren.

Gruß nichtswissender

P
paula

19.08.2011 um 13:05 Uhr

jetzt gehen wir es doch einmal systematisch an:

Was ist rauchen?

Definition Rauchen nach dem Gesundheitsbericht des Bundes: Rauchen ist definiert als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge. Am weitesten verbreitet ist das Rauchen von zerkleinerten Blättern der nikotinhaltigen Tabakpflanze in Form von Zigaretten, Zigarillos oder Zigarren....

Was passiert in einer E-Zigarette: So gut wie alle momentan (Stand Januar 2011) erhältlichen rauchlosen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip, ähnlich einer Nebelmaschine. Dabei wird die zu verdampfende Flüssigkeit durch die Kapillarwirkung eines Metallgeflecht- oder Glasfaserdochtes aus einem Depot einer kleinen Heizspirale zugeführt. Diese wird je nach Modell entweder mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen automatisch beheizt, oder manuell durch einen vom Benutzer zu betätigenden Taster Quelle: Wikipedia

Also:

E-Rauchen ist kein Rauchen! Daher ist es bei einer BV die das Rauchverbot regelt nicht untersagt, außer diese würde auch regeln, dass der Betrieb von Geräten die Rauchgeräten ähneln untersagt ist. (Vorliegend ganz offensichtlich nicht gegeben)

Das Argument dass der AG hier Probleme mit der Kontrolle bekommt lasse ich nicht gelten. Seit wann lassen sich BRs davon beeindrucken. Ein Verbot muss entsprechend konkret gefasst sein, dass es die Verbotsfälle genau beschreibt.

Wenn der AG hier ein Problem sieht soll er bitte auf den BR zu und dessen bestehendes MBR aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beachten.

O
ostwest

19.08.2011 um 16:11 Uhr

Hallo,

ich habe eine E-Zigarette von Ziggi!

Mit diesen Dingern soll man wohl den Tabakgeschmack bekommen , was jedoch nicht stimmt, es schmeckt einfach ekelhaft.

Diese Kapseln für meine E-Zigarette enthalten keinen Nikotin und sind auch nicht mit Nikotin erhältlich.

N
nichtswissender

19.08.2011 um 17:03 Uhr

@ ostwest

Dann kauf dir was vernünftiges :-)

Im Ernst: Es gibt andere Hersteller wo es die Dinger auch mit Nikotin gibt.

Gruß Nichtswissender

H
Hassan

19.08.2011 um 18:50 Uhr

Kauft euch doch einen Nuckel ;-)

G
gustaf

18.11.2011 um 15:56 Uhr

Also es wurde schon öfter gesagt Dampfen ist nicht Rauchen es wird nichts Verbrand man muss aber immer drauf achten jeder Hausherr kann es verbieten!! aber ich verstehe eigentlich viele Meinungen dazu nicht, eigentlich müsste jeder Chef froh sein wenn ein Raucher zum Dampfen beginnt den es ist sicher gesünder als normales RAUCHEN und ich kann aus Eigenerfahrung sagen ich bin mittlerweile auf 0 Nikotin damit auch nicht mehr abhängig! Lies meine Eigenerfahrung.....:-) http://e-zigarette-zum-nichtraucher.com wünsche jeden Raucher den Umstieg und auf dauere wird es der eine oder andre genauso Schafen voll weg vom Nikotin auch zu sein...;-)

L
Lernender

18.11.2011 um 17:02 Uhr

na gustaf Händler für e-zigaretten?

K
Kölner

18.11.2011 um 17:09 Uhr

Liebe WAF, das kann doch nicht sein, dass Werbung gestattet ist, oder?

Zumal sich der Empfehlungsgeber selbst Werbung verbittet! Zitat Impressum: Der Nutzung der im Zuge der Impressumspflicht und der weiteren veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte bspw. zur Übersendung von unaufgeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird widersprochen. Wir behalten uns rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

D
DrUmnadrochit

18.11.2011 um 18:50 Uhr

Der Arbeitgeber wird bei den meisten Arbeitsplätzen "E-Zigaretten" ebensowenig verbieten können, wie Schokoladenzigaretten, Kaugummizigaretten oder Zahnstocher.

K
keiner

18.11.2011 um 19:14 Uhr

Liebe WAF, das kann doch nicht sein, dass Werbung gestattet ist, oder? Zumal sich der Empfehlungsgeber selbst Werbung verbittet! Zitat Impressum: Der Nutzung der im Zuge der Impressumspflicht und der weiteren veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte bspw. zur Übersendung von unaufgeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird widersprochen. Wir behalten uns rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Antwort 19 Erstellt am 18.11.2011 um 16:09 Uhr von Kölner

Och Kölner, hier läuft eine rege Diskussion, jetzt kommst du mit dieser Stichelei daher. Kannst du nicht ohne? Brauchst du immer was zu hetzen? Brauchst du immer was zu nörgeln? Mußt du immer auf irgendjemand oder irgendetwas einhacken? Bist du frustriert?

Pack das neueste Urteil aus, aber hör auf mit diesen Kampagnen!

Oder bist du eine Frau mit hormonellen Schwankungen? Man weiß nie, woran man bei dir ist. Erst machst du es dir zum Hobby, alles was rkoch sagt schlecht zu machen, jetzt kann die arme keinen Schritt mehr machen ohne auf deinem Schleim auszurutschen.

L
Lernender

18.11.2011 um 20:28 Uhr

@Keiner schon verdächtig wenn die Diskussion im August beginnt.

K
keiner

18.11.2011 um 21:04 Uhr

Du meinst er hat ihn zum meckern ausgegraben ?

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