Erstellt am 07.12.2016 um 18:48 Uhr von Zappelmann
> Diese G-Untersuchungen müsste er machen, aber alles andere nicht.
Genau so ist es.
> ... muss er jegliche Untersuchung über sich ergehen lassen? ...
Das wird wohl kein Betriebsarzt von sich aus machen.
Erstellt am 08.12.2016 um 06:20 Uhr von Speddy
Was meint ihr denn mit G-Untersuchung bzw. welche?
Diese sollte dann bei gleichen Arbeitsbedienungen nur bei einem Mitarbeiter durchgeführt werden ? @ Zappelman
Oder habe ich dich falsch verstanden
Erstellt am 08.12.2016 um 07:25 Uhr von moreno
Niemand muss zum Betriebsarzt wenn er diesem misstraut! Sollten sich aus der ausgeübten Tätigkeit irgendwelche Gesundheitsnachweise die der AN bringen muss ergeben, kann er diese auch bei einem Arbeitsmediziner seiner Wahl absolvieren und die Bescheinigung dem AG vorlegen.
Erstellt am 08.12.2016 um 10:11 Uhr von Zappelmann
> Diese sollte dann bei gleichen Arbeitsbedienungen nur bei einem Mitarbeiter durchgeführt werden ?
Nein, Die G- Untersuchungen weden bei den Mitarbeitern durchgeführt, die es betrifft. Dazu kommen in gewissen Intervallen (hab jetzt keine Unterlagen bei der Hand) Nachuntersuchungen, auch wenn alles ok ist. Und nur diese sind Pflicht.
Schau mal hier:
http://www.omm-systems.de/content/download/Liste_G-Untersuchungen.pdf
Erstellt am 08.12.2016 um 11:19 Uhr von ganther
bei den G-Untersuchungen gibt es aber auch noch Regelungsmöglichkeiten und ich hoffe der BR nutzt die auch
Fraglich ist, ob es ich um eine solche Untersuchung geht. Ich würde als AN eigentlich immer von der freien Arztwahl gebrauch machen (und für G-Untersuchungen hoffe ich dass der BR diese freie Arztwahl für die AN verhandelt hat :) )
Erstellt am 08.12.2016 um 11:52 Uhr von NickNeu
Aus eigener Erfahrung: Vorsicht vor dem Besuch beim Betriebsarzt.
Ich würde empfehlen:
-Klären ob eine Pflichtuntersuchung (nicht jede G-Untersuchung ist Pflicht) vorliegt oder ob der AG nur verpflichtet ist eine ärztliche Untersuchung anzubieten.
-In jedem Falle sollte der BR betriebsärztliche Untersuchungen in einer BV regeln und darauf achten, dass nur Pflichtuntersuchungen (abhängig vom Arbeitsplatz) für den AN verpflichtend sind und niemand gezwungen werden kann einen bestimmten Arzt aufzusuchen.
-Darauf achten, dass der Betriebsarzt nur das dem AG weitergibt was er darf. Nämlich: AN ist für den Arbeitsplatz geeignet oder nicht.
-Falls nicht sollte man sofort ein BEM Verfahren einfordern
-und nicht vergessen: Der AG entscheidet darüber ob eine positive oder negative Gesundheitsprognose vorliegt. Deshalb: beim Betriebsarzt und vor dem Arbeitgeber wird weder geklagt noch gejammert.
Erstellt am 08.12.2016 um 15:52 Uhr von EightBall
Also der Betriebsarzt ist ja kein Amtsarzt oder Vertrauensarzt der Krankenkasse oder so. Er ist ja einfach nur der Arzt der immer mal in den Betrieb kommt. Der hat keine besonderen Rechte oder sowas, ja.