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Betriebsarzt ja oder nein

G
Gonzooo
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

ich hab mal wieder eine Frage an die Runde. Bei uns im Betrieb wird versucht einen Kollegen raus zu ekeln. Bisher hat der AG dies nicht geschaft. Nun hat der Kollege wohl was am Knie und der AG hat nun in Absprache mit dem Sicherheitsbeauftragten den Kollegen zum Betriebsarzt geschickt. Nun ist es so, dass wir ein Handwerksbetrieb sind und Gesundheit da schon wichtig ist. Allerdings hat man vorher andere Kollegen nicht zum Arzt geschickt. Die Frage ist, muss er zum Betriebsarzt oder nicht und muss er jegliche Untersuchung über sich ergehen lassen? Wir sind der Meinung, dass es sich hier nicht um eine Pflichtvorsorge handelt. So dass er zunächst freie Arzt wahl hat und es seine Entscheidung ist ob er arbeitsfähig ist oder nicht, denn eine Gefahr stellt er für sich und andere nicht dar. Seine Arbeitsleistung hat wohl auch nicht gelitten. Diese G-Untersuchungen müsste er machen, aber alles andere nicht. Was meint ihr?

2.26207

Community-Antworten (7)

Z
Zappelmann

07.12.2016 um 19:48 Uhr

Diese G-Untersuchungen müsste er machen, aber alles andere nicht. Genau so ist es.

... muss er jegliche Untersuchung über sich ergehen lassen? ... Das wird wohl kein Betriebsarzt von sich aus machen.

S
Speddy

08.12.2016 um 07:20 Uhr

Was meint ihr denn mit G-Untersuchung bzw. welche? Diese sollte dann bei gleichen Arbeitsbedienungen nur bei einem Mitarbeiter durchgeführt werden ? @ Zappelman

Oder habe ich dich falsch verstanden

M
Moreno

08.12.2016 um 08:25 Uhr

Niemand muss zum Betriebsarzt wenn er diesem misstraut! Sollten sich aus der ausgeübten Tätigkeit irgendwelche Gesundheitsnachweise die der AN bringen muss ergeben, kann er diese auch bei einem Arbeitsmediziner seiner Wahl absolvieren und die Bescheinigung dem AG vorlegen.

Z
Zappelmann

08.12.2016 um 11:11 Uhr

Diese sollte dann bei gleichen Arbeitsbedienungen nur bei einem Mitarbeiter durchgeführt werden ? Nein, Die G- Untersuchungen weden bei den Mitarbeitern durchgeführt, die es betrifft. Dazu kommen in gewissen Intervallen (hab jetzt keine Unterlagen bei der Hand) Nachuntersuchungen, auch wenn alles ok ist. Und nur diese sind Pflicht.

Schau mal hier: http://www.omm-systems.de/content/download/Liste_G-Untersuchungen.pdf

G
ganther

08.12.2016 um 12:19 Uhr

bei den G-Untersuchungen gibt es aber auch noch Regelungsmöglichkeiten und ich hoffe der BR nutzt die auch

Fraglich ist, ob es ich um eine solche Untersuchung geht. Ich würde als AN eigentlich immer von der freien Arztwahl gebrauch machen (und für G-Untersuchungen hoffe ich dass der BR diese freie Arztwahl für die AN verhandelt hat :) )

N
NickNeu

08.12.2016 um 12:52 Uhr

Aus eigener Erfahrung: Vorsicht vor dem Besuch beim Betriebsarzt. Ich würde empfehlen: -Klären ob eine Pflichtuntersuchung (nicht jede G-Untersuchung ist Pflicht) vorliegt oder ob der AG nur verpflichtet ist eine ärztliche Untersuchung anzubieten. -In jedem Falle sollte der BR betriebsärztliche Untersuchungen in einer BV regeln und darauf achten, dass nur Pflichtuntersuchungen (abhängig vom Arbeitsplatz) für den AN verpflichtend sind und niemand gezwungen werden kann einen bestimmten Arzt aufzusuchen. -Darauf achten, dass der Betriebsarzt nur das dem AG weitergibt was er darf. Nämlich: AN ist für den Arbeitsplatz geeignet oder nicht. -Falls nicht sollte man sofort ein BEM Verfahren einfordern -und nicht vergessen: Der AG entscheidet darüber ob eine positive oder negative Gesundheitsprognose vorliegt. Deshalb: beim Betriebsarzt und vor dem Arbeitgeber wird weder geklagt noch gejammert.

E
EightBall

08.12.2016 um 16:52 Uhr

Also der Betriebsarzt ist ja kein Amtsarzt oder Vertrauensarzt der Krankenkasse oder so. Er ist ja einfach nur der Arzt der immer mal in den Betrieb kommt. Der hat keine besonderen Rechte oder sowas, ja.

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