Erstellt am 26.01.2012 um 15:21 Uhr von Lernender
Möglicherweise kann ich jetzt was lernen. Ich vermute es geht hier um das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD.
Falls ja verstehe ich nicht was du mit LOB Abschluss meinst. Muss der Mitarbeiter eine Vereinbarung mit dem AG treffen über die Ausszahlung des Entgeltes?
Bisher ging ich davon aus das eine BV oder DV dafür ausreichend sind.
Im TVöD Bund gibt es ja auch eine BV die die Vorgehensweise beschreibt.
Erstellt am 26.01.2012 um 15:36 Uhr von Zollhaus
Richtig, es geht hier um das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD. Wie bereits erwähnt, besteht eine DV hierzu. Leider wurde versäumt in dieser DV aufzunehmen, was passiert, wenn die DV nicht umgesetzt wird.
Danach haben bei uns einige Wenige Zielvereinbarungen mit der Dienststelle abgeschlossen und die meisten Beschäftigten nicht. Wir, der Personalrat, haben die Dienststelle mehrmals auf die Nichtumsetzung der DV hingewiesen. Es passiert aber nix. Daher meine Fragen zur Ausschüttung des Leistungsentgeltstopf.
Erstellt am 26.01.2012 um 16:30 Uhr von gironimo
Wenn es doch um den TVöD geht, wäre doch ver.di der richtige Ansprechpartner.
Erstellt am 26.01.2012 um 16:56 Uhr von Zollhaus
ver.di ist leider auch nicht allwissend. Habe von denen nur Verfahrenshinweise bekommen, wenn keine Dienstvereinbarung besteht oder zustande gekommen ist. Die Gewerkschaft komba hat darauf hingewiesen, dass jeder Beschäftigte individuell seinen Rechtsanspruch durchsetzten könnte. Nur welcher Anspruch (z.B. 100%= anteilig aus den Topf oder 1 1/2 seines Entgelts), konnte mir keiner sagen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass einige Beschäftigte Zielvereinbarungen abgeschlossen haben. Wird die Zielerreichung z.B. mit 100 % bewertet, hat der Beschäftigte Anspruch auf Auszahlung aus dem Entgelttopf. Wieviel dies sein wird, ist dann davon abhängig, wie die Ausschüttung an die Beschäftigten erfolgt, die keine Ziele vereinbart haben (=weil die Dienststelle nicht aktiv wurde).
Erstellt am 26.01.2012 um 17:40 Uhr von Lernender
Schon mal den Weg zum RA eingeschlagen?
Erstellt am 26.01.2012 um 17:43 Uhr von Lernender
::Im TVöD Bund gibt es ja auch eine BV die die Vorgehensweise beschreibt.:::
Der Satz ist nicht richtig. Richtig ist das vom Innenministerium dazu eine Durchführungsverordnung getroffen wurde. Schon gelesen?
Erstellt am 26.01.2012 um 18:40 Uhr von kunzundhinz
In den TV ist zu dieser Frage i.d.R. auch stets gereglt was hier dann zu geschehen hat und welche Ansprüche dann der AN hat.
BAG 12.12.2007, 10 AZR 97/07
Bonuszahlung: Arbeitgeber können bei unterlassener Zielvereinbarung zum Schadensersatz verpflichtet sein
http://www.ruge-kroemer.de/index.php?id=173&language=1
Variables Gehalt - Unterlassene Zielvereinbarung für Arbeitgeber teuer
(Bundesarbeitsgericht, 10.12.2008, 10 AZR 889/07).
http://www.metallhandwerk-nrw.de/_news/news_details.asp?id=10394
http://www.anwalt.de/rechtstipps/schadenersatzverpflichtung-des-arbeitgebers-bei-unterlassener-zielvereinbarung_003583.html