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Betriebsrat

H
Hellla
Jan 2018 bearbeitet

hallo, bei uns hat die leiterin einer kita mit einer mitarbeiterin eine vereinbarung getroffen, in der genau festgelegt ist, was die kollegin den eltern der kindern gegenüber äußern darf. nun möchte die kollegin diese vereinbarung nicht unterschreiben, da sie die bedingungen nicht erfüllen kann. darf die leiterin überhaupt vereinbarungen mit mitarbeitern abschließen? sie ist ja nicht der arbeitgeber. kann die kollegin wegen nicht unterschreiben eine abmahnung bekommen? der br hatte bisher keine info über die vereinbarun, die leiterin ist der meinung, dass es sich um einrichtungsinterne dinge handelt. der br ist der meinung, dass er mitbestimmungsrecht hat und die vereinbarun nicht gilt. liegen wir richtig als br. danke für eure hilfe

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Community-Antworten (7)

K
kunzundhinz

24.01.2012 um 20:09 Uhr

MB ganz klar § 87 Odrnung / Verhalten im Betrieb notfalls geht es dann bis zur Einigungsstelle.

Das Ganze einmal abgesehen davon ob die Leiterin vom AG hier bevollmächtigt wurde solches regeln zu dürfen.

Also sofort den AG angehen und die MB einfordern und auch auffordern seine Leiterin sofort zurückzupfeifen

...der br ist der meinung, dass er mitbestimmungsrecht hat und die vereinbarun nicht gilt. liegen wir richtig als br.

Hier irrt der BR etwas, was unangenehm für die Betroffene werden kann.

Denn Mitbestimmung und was ist wenn die AN dieses unterschreibt sind zwei paar Schuhe.

L
Lernender

24.01.2012 um 20:55 Uhr

@kunzhinz

bist du dir sicher das diese Vereinbarung gilt? Ich denke das es eine einseitige Benachteiligung für die Mitarbeiterin ist. für mich hört sich das nach Maulkorbvereinbarung an, die ich nie und nimmer Unterschreiben würde.

K
kunzundhinz

24.01.2012 um 21:03 Uhr

Lernender

ich würde sie auch nicht unterschreiben. Wenn sich hier aber ein AN freiwillig verpflichtet ....

Der AG kann grundsätzlich regeln wie seine Mitarbeiter sich in Gesprächen mit/gegeüber Kunden verhalten. Dass kann also unter die Konkretisierung der Arbeitspflicht fallen. Er muss aber hier die MB beachten.

N
nicoline

24.01.2012 um 21:08 Uhr

kunzundhinz vielleicht versteh ich Dich ja falsch, aber, gerade bei der Konkretisierung der Arbeitspflicht ist der BR eben nicht in der MB.

L
Lernender

24.01.2012 um 21:16 Uhr

@kunzhinz

wo soll das denn enden? stell dir vo die Arbeitnehmerin trifft eine Mutter in ihrer Freizeit.

P
paula

24.01.2012 um 23:38 Uhr

vielleicht sollte man erst einmal fragen zm welche Äußerungen es hier konkret geht... könnte die Antwort auf die Ausgangsfrage schon beinflussen oder?

L
Lernender

24.01.2012 um 23:48 Uhr

@Paula

stimmt.

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