Erstellt am 08.02.2007 um 10:06 Uhr von Saluk
Ja, er könnte (private) Parties zur gleichen Zeit anbieten...
Im Ernst, worauf will dein AG denn hinaus? Selbst wenn er ein Viertel der Belegschaft dazu bringt, eine Klage laut §23 BetrVG gegen den BR einzureichen (was er im übrigen auch selbst machen kann), erreicht er doch nicht mehr als eine weitere Wahl.
Soll er doch feiern...
Gratuliert den Eingeladenen dazu, als "besondere Mitarbeiter" ausgezeichnet worden zu sein und fragt den AG beim nächsten Gespräch nach einer Sondergratifikation für diese MA.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.02.2007 um 11:52 Uhr von didius
Diese wenigen besonderen Mitarbeitersind in der Regel eh schon auf Linie der Geschäftsführung. Wenn Eure Entscheidung Rechtskonform ist und dem Wohl der Belegschaft dient, sollte es für euch nicht schwer sein, z.B. in der nächste Betriebsversammlung euren Standpunkt der Belegschaft darzulegen.
Ansonsten fragt eure GF doch einfach, was diese Treffen bezwecken sollen. Die Idee von Saluk finde ich als überlegenswert, den entsprechenden MA persönlich zu gratulieren und den AG um eine Sondergratifikation für diese zu bitten.
Erstellt am 08.02.2007 um 14:39 Uhr von Nacht
Vielen Dank,
wir werden die Idee mit der Gratifikation aufgreifen.