Leistungsbeurteilung ohne Mitarbeitergespräch
Hallo liebe BR-Kolleginnen und Kollegen,
in unserem Unternehmen ist ein jährliches Mitarbeitergespräch festgeschrieben, bei dem auch die Leistungsbeurteilung durchgesprochen wird. Diese beeinflusst die Leistungszulage. Jetzt haben wir ein Schreiben in die Finger bekommen, in welchem die Vorgesetzte aufgefordert werden, die Leistungsbeurteilungen an die Personalabteilung zu schicken, zeitlich bevor(!) die Mitarbeitergespräche geführt werden. Das bedeutet dass die Mitarbeiter nicht mehr mit den Vorgesetzten über ihre Leistungsbeurteilung diskutieren und sie beeinflussen können.
Was fällt Euch dazu ein? Welche Reaktion würdet Ihr ergreifen? Danke vorab für Eure Antworten!
Nachtrag: Wir sind era-gebunden, die Pflicht für die Mitarbeitergespräche ist im era-Zusatztarifvertrag festgeschrieben. Allerdings steht nirgends dass die Leistungsbeurteilung erst während oder nach dem Gespräch gemacht werden darf.
Community-Antworten (6)
24.01.2012 um 12:27 Uhr
Habt ihr die Leistungsbuerteilung mitentwickelt, eine BV dazu abgeschlossen?
24.01.2012 um 12:29 Uhr
festgeschrieben heißt doch sicher Betriebsvereinbarung. Dort müsste der Ablauf ja dokumentiert sein und Ihr könnt euch darauf berufen. Angie
24.01.2012 um 17:21 Uhr
.... wenn nicht, alte BV kündigen und über die Regeln der Beurteilung Verhandlungen aufnehmen.
24.01.2012 um 18:01 Uhr
Da ist jetzt wohl die Frage: Welcher ERA-TV? Und was steht dort zum Thema Leistungsentgelt?
In NwNb steht da z.B. "Zur Ermittlung des Leistungsergebnisses können folgende Methoden einzeln oder in Kombination angewendet werden: Beurteilen, Kennzahlenvergleich, Feststellung der Zielerfüllung im Rahmen von Zielvereinbarungen" Nach ein paar Seiten zur Ausgestaltung des Aublaufs und der Kriterien in BVs (habt ihr diese?) kommt dann ein wichtiger Satz: "Die Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt durch den Arbeitgeber." Und weiter: "Sind Beschäftigte mit dem Ergebnis der Nachprüfung nicht einverstanden, soll zunächst innerbetrieblich eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Hierzu können die Betriebsparteien ein Verfahren vereinbaren." Habt ihr diese vereinbart? Wenn der BR seine Hausaufgaben natürlich nicht gemacht hat, bleibt es bei der einseitigen ArbGeb-Beurteilung...
In NwNb gibt es einen Mindestdurchschnitt an Leistungszulagen, die der Arbgeb zahlen muss(!). Wenn sowas auch in eurem TV gilt: Kontrolliert ihr den als BR?
24.01.2012 um 19:16 Uhr
Hallo zusammen,
danke erstmal für die Antworten!
@petrus: Das was Du schreibst trifft ziemlich alles bei uns zu. Wir können die Leistungsbeurteilungen hinterher mit definierten Schritten reklamieren.
Es wurmt mich aber, dass Leistungsbeurteilungen abgegeben werden sollen ohne vorher(!) mit dem Mitarbeitern gesprochen zu haben. Und genau das scheint in der era-TV nicht klar definiert zu sein. Dagegen möchte ich gerne was tun.
26.01.2012 um 12:44 Uhr
Also zumindest beim o.g. ERA-TV ist das sehr eindeutig.
- Der ArbGeb legt fest.
- Jeder MA kann reklamieren (und bekommt das ganze nachbezahlt)
- Ob der ArbGeb vor Schritt 1 mit dem MA reden muss, legen die Betriebsparteien fest.
Wo ist jetzt Dein Problem? Habt ihr keine BV, in der steht, dass der Arbgeb vor Festlegung der Leistungsstufe ein Beurteilungsgespräch mit dem MA führen muss? Dann macht eine! Oder habt ihr eine BV und der ArbGeb hält sich nicht dran? Dann überzeugt ihn mit rechtlichen Mitteln....
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