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jährliches Mitarbeitergespräch

A
AbisZ
Jan 2021 bearbeitet

Hallo miteinander,

Bei uns stehen wieder Mitarbeitergesprächeitergespräche an, die laut dem AGG frei von der Bewertung der person sein sollen.

Wir benutzen einen Bewertungsbogen von Tempus der von der Führungskraft und selbst vom Arbeitnehmer ausgefüllt wird als Gegendarstellung.

In dem Bogen gibt es auch Bewertungen wie:

Beeinflusst andere bewusst negativ, rebellisch

Oder

Unverträglichkeit, überempfindlich, unkameradschaftlich

Sind solche Bewertungesteile überhaupt für AN-Augen gedacht geschweige erlaubt

Mfg AbisZ

1.10309

Community-Antworten (9)

N
Nubbel

10.01.2014 um 09:13 Uhr

die frage ist eher, warum stehen sie im fragebogen? ihr habt das ganze doch sicher in einer betriebsvereinbarung geregelt

A
AbisZ

10.01.2014 um 09:18 Uhr

Wir haben leider keinen BR

S
schmitti

10.01.2014 um 09:54 Uhr

Das MA Gespräch und die Bögen dazu haben erst einmal nichts mit dem AGG zu tun. Das AGG ist ein Gesetz welches grundsätzlich gilt.

N
Nubbel

10.01.2014 um 10:10 Uhr

abisz, dann kann der arbeitgeber fast machen was er will.

schmitti, ne? ist doch schön, wenn der kranke, der homosexuelle, oder der christ ihre gesinnung und gebrechen nicht negativ vorgehalten bekommen dürfen und dies, jedem zur erinnerung, noch mal ausdrücklich festgehalten wird.

G
gironimo

10.01.2014 um 10:43 Uhr

Ich denke mal - es ist absolut wichtig, dass AN-Augen das lesen. Schließlich muss er doch wissen, wie das subjektive Empfinden seines Vorgesetzten ist.

Abgesehen mal von der Unsinnigkeit dieser Fragen.

Ihr solltet unbedingt überlegen, ob Ihr einen BR wählt, der bei diesem System ja mitbestimmen kann und so Einfluss auf die Fragen und den Bewertungs- und Beurteilungskriterien hat.

S
schmitti

10.01.2014 um 11:49 Uhr

Nubbel, wo bitte habe das geschrieben, was Du kritisierst? Das AGG gilt immer. Der AG sollte/ muss es beachten da ihm sonst Ungemach droht. Er darf selbstverständlich nicht AN lt § 1 benachteiligen. Er kann ggf auch Fragen stellen, welche man nicht beantworten muss oder sogar belügen darf. Er darf aber Personen klar bewerten, nur halt nicht die gem § 1 AGG geschützen Fakten. Aber zB in der Leitung und im Verhalten im Betrieb.

P
Pjöööng

10.01.2014 um 12:00 Uhr

Zitat (Nubbel): "... wenn der kranke, der homosexuelle, oder der christ ihre gesinnung und gebrechen nicht negativ vorgehalten bekommen dürfen ..."

Ich kann ja noch halbwegs folgen, wenn Krankheiten unter dem Begriff "Gebrechen" zusammengefasst werden. Aber es würde mich doch sehr interessieren, ob in Deinen Augen Homosexualität eher eine Gesinnung oder ein Gebrechen ist. Ebenso für die Zugehörigkeit zur christlichen Glaubensgemeinschaft!

Wenn ich solche Statements lese, dann dreht sich mir der Magen um!

N
Nubbel

10.01.2014 um 14:15 Uhr

pjööööng, sicher. zumal bei dir immer im vordergrund steht, wer was schreibt, nicht was wer schreibt. mach nur, so oft wie du k..... mußt, kann das der figur zuträglich sein. in diesem sinne...........

P
Pjöööng

10.01.2014 um 14:29 Uhr

Zitat (Nubbel): "zumal bei dir immer im vordergrund steht, wer was schreibt, nicht was wer schreibt. "

Du irrst! Da ich mit niemandem hier persönlichen Kontakt habe, ist es mir völlig wurscht, wer das schreibt. Wichtig ist für mich gegenüber diesem ewiggestrigen Gedankengut Stellung zu betiehen!

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