Hallo Kolleginnen und Kollegen, habe eine Frage. Wann muss nach einer Versetzung oder Umgruppierung eine Leistungsbeurteilung durchgeführt werden? Frühester und spätester Zeitpunkt. Danke im Voraus Gruß caebr
Erstellt am 19.11.2010 um 16:28 Uhr von paula in welchem Zusammenhang bitte? Meinst Du ein Zwischenzeugnis nach Versetzung? Oder sprechen wir über ein sonstiges Recht auf Beurteilung? Stehe vielleicht gerade auf dem Schlauch