Leistungsbeurteilung
Hallo Zusammen,
wer kann mir eine konkrete Antwort geben auf meine Frage? Der Arbeitgeber kann nach einer Versetzung, Umgruppierung u.s.w innerhalb von 6 Monaten eine Leistungsbeurteilung durchführen. Wann und in welchem Zeitraum kann ein Mitarbeiter eine Leistungsbeurteilung selbst anfordern?
Gruß caebr
Community-Antworten (1)
14.10.2010 um 02:03 Uhr
Hallo Caebr !
Eine vom AN geforderte Leistungsbeurteilung wäre ein Zwischenzeugnis.Die Ausstellung desselbigen ist normalerweise im AV oder TV geregelt.Auch kann der AN dieses bei trifftigen Gründen verlangen,z.B. bei Jobsuche oder Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn der AG nach 6 Monaten beurteilen darf,sollte die im Umkehrschluss für den AN auch gelten,aber wie gesagt:Es muss geregelt sein,ein generelles Recht gibt es nicht,nur bei Abschlussbeurteilung zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
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