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Leistungsbeurteilung

C
caebr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wer kann mir eine konkrete Antwort geben auf meine Frage? Der Arbeitgeber kann nach einer Versetzung, Umgruppierung u.s.w innerhalb von 6 Monaten eine Leistungsbeurteilung durchführen. Wann und in welchem Zeitraum kann ein Mitarbeiter eine Leistungsbeurteilung selbst anfordern?

Gruß caebr

1.12301

Community-Antworten (1)

S
sueton

14.10.2010 um 02:03 Uhr

Hallo Caebr !

Eine vom AN geforderte Leistungsbeurteilung wäre ein Zwischenzeugnis.Die Ausstellung desselbigen ist normalerweise im AV oder TV geregelt.Auch kann der AN dieses bei trifftigen Gründen verlangen,z.B. bei Jobsuche oder Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn der AG nach 6 Monaten beurteilen darf,sollte die im Umkehrschluss für den AN auch gelten,aber wie gesagt:Es muss geregelt sein,ein generelles Recht gibt es nicht,nur bei Abschlussbeurteilung zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

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