Hallo Zusammen,

wer kann mir eine konkrete Antwort geben auf meine Frage?
Der Arbeitgeber kann nach einer Versetzung, Umgruppierung u.s.w innerhalb von 6 Monaten eine Leistungsbeurteilung durchführen.
Wann und in welchem Zeitraum kann ein Mitarbeiter eine Leistungsbeurteilung selbst anfordern?

Gruß
caebr