Erstellt am 08.11.2014 um 08:32 Uhr von Hartmut
Ohne Ankündigung wem gegenüber? Dem betroffenen MA gegenüber, jein. Einerseits ist mir eine gesetzliche/tarifliche Grundlage, die eine Vorbereitungszeit erzwingt, nicht bekannt. Andererseits ist es guter Stil, sowohl dem MA als auch dem Vorgesetzten genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Dem BR gegenüber müssen die einzelnen Gespräche nicht angekündigt werden ('Wir haben vor, mit Herrn Müller am 4.12. um 10 Uhr zu sprechen.'), es sei denn natürlich, eine BV schreibt das vor. Habt ihr eine BV?
Zu eurem konkreten Fall: Da der Personalleiter und ein Anwalt auf AG-Seite zugegen sein werden, riecht das so ein wenig nach unschöner Personalmaßnahme. Da sollte der betroffene MA keinesfalls allein hingehen. Stellt ihm bitte ein erfahrenes BRM zur Seite.
Erstellt am 08.11.2014 um 09:37 Uhr von gironimo
Eine Vorankündigung bedarf es nicht (zumal bei der Konstellation der Teilnehmer ja ohnehin eine Attacke gegen den AN eindeutig geplant zu sein scheint).
Allerdings sollten die AN wissen. dass sie ein BR-Mitglied Ihres Vertrauens zu dieser Art Gespräche hinzuziehen können (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Dann muss das Gespräch eben so lange warten, bis dieses BR-Mitglied dazu gekommen ist.
Erstellt am 09.11.2014 um 12:36 Uhr von PeterPaula
Ergänzend zur Aussage von @gironimo; der AN kann auch eine andere, also Betriebsfremde, Person seines Vertrauen in ein solches Gespräch hinzuziehen, denn ein "generelles" Anwesenheits- bzw. Teilnahmerecht, also zu wirklich jedem Mitarbeitegespräch, des BR gibt es nicht.