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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Inhalt von Mitarbeitergesprächen

S
sabi
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma werden z.Z. Mitarbeitergespräche durchgeführt. Der BR hat sich daraufhin den Bogen, der im Gespräch als Grundlage verwendet wird als Kopie geben lassen. Wir mußten feststellen, dass dort nicht nur über die fachlichen Angelegenheiten gesprochen wird, sondern es geht unserer Meinung nach sehr ins persönliche. Z. B. welche Charaktereigenschaften als MA in dieser Firma wichtig sind (Ehrlichkeit, Bescheidenheit!, usw.) oder wie man sich Vorgesetzten und Kollegen gegenüber zu verhalten hat. Der MA muß zu verschieden Punkten Stellung nehmen und sich dazu äußern, ob er diese Punkte einhält oder nicht. Danach sagt der AG, ob er derselben Meinung ist oder nicht und macht mit Bleistift (!!) irgendwelche Zeichen hinter die einzelnen Punkte. Der MA erhält keine Kopie.

Wir meinen, dass in diesen Gesprächen persönliche Dinge angesprochen werden, die den AG nichts angehen und würden gern wissen, was der AG überhaupt in solchen Gesprächen ansprechen darf. Gibt es Richtlinien oder Gesetze dafür? Wo können wir das finden?

Können wir außerdem verlangen, dass den MA die Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Gespräch gegeben wird? Sie werden direkt vom Arbeitsplatz in dieses Gespräch geholt ohne vorher davon gewußt zu haben.

Viele Grüße, Sabi

6.16609

Community-Antworten (9)

B
Bergmann

02.01.2007 um 20:49 Uhr

@ Sabi ,

wieso seit ihr nicht von Anfang an mit eingebunden gewesen-angefangen von den "Bogen" und aufgehört bei der Teilnahme an diesen "Mitarbeitergesprächen "?

S
sabi

02.01.2007 um 20:53 Uhr

Das fragen wir uns auch ;)

Wie das eben so ist mit AG. "Huch, wir wollen doch gar nichts böses mit den Gesprächen deswegen dachten wir, wir brauchen euch nicht zu informieren! Ist ja alles völlig harmlos"

Das kennt ihr doch sicher auch.

:) Sabi

M
Mona-Lisa

02.01.2007 um 20:58 Uhr

@Sabi, gebt im "schwarzen Brett" an alle MA bekannt, dass zu diesen Mitarbeitergesprächen ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens mitgenommen werden kann.

B
Bergmann

02.01.2007 um 21:02 Uhr

@ Sabi ,

macht am besten eine Betriebsvereinbarung Mitarbeitergespräche-mit allen was dazugehört,wie z.B.:Bögeninhalt,Mitarbeiterauswahl,Auswertung der Bögen,Aufbewahrung der Bögen etc.

Und laßt euch in Zukunft nicht mehr über die Füße fahren ! ;-)

S
sabi

02.01.2007 um 21:04 Uhr

@Mona-Lisa

Die Idee hatten wir schon, wir befürchten allerdings, dass sich keiner traut, bzw. AG ihnen sagt, es sei ja gar nix schlimmes und sie bräuchten kein BR-Mitglied dabei.

Sowas wird natürlich hübsch subtil formuliert, aber im Endeffekt bringt es ja nicht viel. Wir müssen wissen, was erlaubt ist und was nicht, damit kein Schindluder mit dem Inhalt der Gespräche getrieben wird.

Aber wo finden wir Informationen zum erlaubten Inhalt von MA-Gesprächen??

Betriebsvereinbarung ist gut aber solange keiner unseren AG dazu zwingen kann, eine abzuschließen wird er sich kaum in seinen "Rechten" beschneiden lassen.

B
Bergmann

02.01.2007 um 21:17 Uhr

@ Sabi ,

gib mal Mitarbeitergespräche in die Suchfunktion ein (einmal leer auf suchen klicken-dann im Fenster eingeben und auf suchen klicken (blöde Funktion,hab ich aber schonmal gesagt) und les mal die Beiträge durch !

Für weitere Fragen stehen wir als Forum-Teilnehmer gerne zur Verfügung !! ;-)

A
Anton

03.01.2007 um 13:47 Uhr

Ethik?? Welcher Arbeitgeber achtet heute noch auf so etwas? die gehen teilweise mit den Leuten um wie im Gulak! von Respekt gar nicht zu reden. Die Mitarbeiter sind doch heute nur noch Kostenfaktoren die angetrieben werden müssen. Bei den Betriebsversammlungen bekomme ich jedes mal feuchte Augen wenn ich höre was wir den Chef als Arbeitnehmer kosten, aber ohne uns kann er sich selbst an seine Maschinen stellen und das darf man dabei auch nicht vergessen. Auch wir als Mitarbeiter haben Privatsphäre die die GL gefälligst zu achten hat! Unter Privatsphäre verstehe ich in dem Zusammenhang auch mein Recht auf freie Meinungsäußerung, das Gesetz hat schließlich der Staat gemacht und nicht der Chef. lG Anton

P
paula

03.01.2007 um 14:13 Uhr

egal welche erfahrungen du mit deinem AG gemacht hast so solltest du doch vorsichtig mit deinem worten sein!! ich denke du vergreifst dich hier ein wenig im ton!

A
Anton

04.01.2007 um 13:28 Uhr

Nun ich könnte das ja auch anders formulieren, ist aber meine Art ehrlich auszusprechen was ich denke, sorry. Ist vielleicht nicht immer sehr angenehm für den jeweiligen Gesprächspartner ich will damit aber auf keinen fall provozieren. Wenn das der Fall war bitte ich um Entschuldigung, aber es gibt Sachen die auch mal ausgesprochen werden müssen. Wenn jemand seine Privatsphäre aufgeben möchte kann er das natürlich gern tun aber bitte nicht vergessen: Ausnahmen werden sehr schnell zur Regel!!!!

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