Hallo ihr Lieben,
eine Kollegin die Ersatz BR-Mitglieg ist, aber bisher noch nie die Möglichkeit hatte Aktiv zu werden im BR, könnte und sollte jetzt, das erstmal zur einer Sitzung wegen einer Beschlussfassung geladen werden, da Sie aber zum 30.06.12 gekündigt wurden (wegen Schließung einer Filiale) waren die BRV und ein paar andere BR-Mitglieder der Meinung, mann könnte einfach, dass nächste Ersatz Mitglied einladen und sie übergehen.
Nun die Frage: Wenn die Kollegin eine Kündigungsschutz- Klage laufen hat, hätte sie nicht ein Vorteil gehabt gegenüber den Arbeitgeber, wenn sie zum Einsatz des  BR-Arbeit noch geladen wird.

Mit freundlichen Grüßen aus HH