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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einhaltung Tarif und Betriebsvereinbarungen - wie macht ihr das?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein kommunales Krankenhaus, für die Ärzte gilt der TV-Ärzte/VKA und für die anderen MA der TVöD. Wir haben Arbeitszeiten für alle Bereiche mit dem AG vereinbart. Im TV-Ä § 7 Abs. 9 steht, das nach Abschluss der Arbeitszeitvereinbarungen (wenn sie abweichen vom Arbeitszeitgesetz, in unserem Fall z.B. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft) der KAV udn der Landesverband des Marburger Bundes zu informieren sind. Unsere ärztlichen BR-Kollegen, die zugleich die Landesvertreter sind, behaupten nun, der AG hätte dies nicht getan, da sie ja davon offiziell nichts wissen und demnach die BV ungültig ist. Machen das andere Kliniken auch so? Strittig ist bei uns nämlich der Arbeitszeitkorridor von 45 Std. Die Ärzte bekommen die Stunden, die sie über diese 45 Minuten hinaus arbeiten und nicht innerhalb von 14 Tagen in Freizeit ausgleichen, nicht bezahlt (Anweisung vom AG) . ich als Vorsitzende würde den AG hier auf Einhaltung der BV hinweisen, die Ärzte wollen da allerdings immer wieder selber mit dem AG reden. Wobei da nichts rauskommt. Wie macht ihr das?

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

03.02.2009 um 15:57 Uhr

birwein behaupten nun, der AG hätte dies nicht getan Seit wann läßt der BR sich in seiner Arbeit von Behauptungen leiten? Was hindert Dich daran, beim AG nachzufragen, ob dieser seiner Informationspflicht nachgekommen ist?

ich als Vorsitzende würde den AG hier auf Einhaltung der BV hinweisen Welche allgemeinen Aufgaben der BR hat ist ja in § 80 geregelt und sollte auch den ärztlichen Kollegen bekannt sein. Wenn Dir abgesprochen wird, den AG auf die Einhaltung der BV hinzuweisen, versuchs doch mal mit einer Beschlussfassung zur Umgehensweise mit diesem Thema.

B
birwein

03.02.2009 um 16:22 Uhr

Hallo Nicoline, das ist ja gerade das große Problem in unserem Gremium. Die Ärzte sind da zu mächtig. Wollen den AG da auflaufen lassen. Sind zwar 13 Mitglieder, aber nur 2 nicht- arzt-denkende Mitglieder und da haben wir nicht so große Chancen. Was meinst du mit Beschlussfassung zur Umgehensweise mit diesem Thema? Meine Frage war außerdem, ob das andere Kliniken machen, den Landesverband und den KAV informieren?

N
nicoline

03.02.2009 um 17:12 Uhr

Hallo birwein,

Wollen den AG da auflaufen lassen Vertrauensvolle Zusammenarbeit????

Was meinst du mit Beschlussfassung zur Umgehensweise mit diesem Thema? ich als Vorsitzende würde den AG hier auf Einhaltung der BV hinweisen, die Ärzte wollen da allerdings immer wieder selber mit dem AG reden Nun ja, es scheint ja so, als wenn ihr durch die Blockade der ärztlichen BRM nicht wirklich weiterkommt. Der BR Vorsitzende ist dafür zuständig, die Beschlüsse des Gremiums nach außen zu vetreten und er hat die Aufgabe, auf die Einhaltung auch von BV zu achten => wie macht der BR das nun, wenn es darüber Streitigkeiten gibt? Auf der Tagesordnung steht als TOP: Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise bzgl. der BV. Und diesen Beschluss muß dann der BRV nach außen vertreten.

den Landesverband und den KAV informieren also, wir haben eine BV zum TVöD abgeschlossen, in dem steht ja ähnliches:

§ 7.1 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Bei Aufnahme von Verhandlungen über eine Betriebs-/Dienstvereinbarung nach den Absätzen 3 und 4 sind die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene zu informieren.

Das haben wir als BR damals gemacht, denn der BR ist ja einer der Verhandlungspartner für eine BV. War für den AG auch kein Problem, eine Reaktion von verdi haben AG und BR allerdings nicht erhalten.

Höchst suspekt finde ich aber das Verhalten der beiden Landesvertreter, die ja schon auf Grund ihrer Mitgliedschaft im BR von dieser BV wissen. Die benötigen jetzt noch eine offizielle Mitteilung des AG um zu reagieren???????

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