Wir sind ein kommunales Krankenhaus, für die Ärzte gilt der TV-Ärzte/VKA und für die anderen MA der TVöD. Wir haben Arbeitszeiten für alle Bereiche mit dem AG vereinbart. Im TV-Ä § 7 Abs. 9 steht, das nach Abschluss der Arbeitszeitvereinbarungen (wenn sie abweichen vom Arbeitszeitgesetz, in unserem Fall z.B. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft) der KAV udn der Landesverband des Marburger Bundes zu informieren sind. Unsere ärztlichen BR-Kollegen, die zugleich die Landesvertreter sind, behaupten nun, der AG hätte dies nicht getan, da sie ja davon offiziell nichts wissen und demnach die BV ungültig ist. Machen das andere Kliniken auch so? Strittig ist bei uns nämlich der Arbeitszeitkorridor von 45 Std. Die Ärzte bekommen die Stunden, die sie über diese 45 Minuten hinaus arbeiten und nicht innerhalb von 14 Tagen in Freizeit ausgleichen, nicht bezahlt (Anweisung vom AG) . ich als Vorsitzende würde den AG hier auf Einhaltung der BV hinweisen, die Ärzte wollen da allerdings immer wieder selber mit dem AG reden. Wobei da nichts rauskommt. Wie macht ihr das?