Erstellt am 03.02.2009 um 14:57 Uhr von nicoline
birwein
*behaupten nun, der AG hätte dies nicht getan*
Seit wann läßt der BR sich in seiner Arbeit von Behauptungen leiten? Was hindert Dich daran, beim AG nachzufragen, ob dieser seiner Informationspflicht nachgekommen ist?
*ich als Vorsitzende würde den AG hier auf Einhaltung der BV hinweisen*
Welche allgemeinen Aufgaben der BR hat ist ja in § 80 geregelt und sollte auch den ärztlichen Kollegen bekannt sein. Wenn Dir abgesprochen wird, den AG auf die Einhaltung der BV hinzuweisen, versuchs doch mal mit einer Beschlussfassung zur Umgehensweise mit diesem Thema.
Erstellt am 03.02.2009 um 15:22 Uhr von birwein
Hallo Nicoline,
das ist ja gerade das große Problem in unserem Gremium. Die Ärzte sind da zu mächtig. Wollen den AG da auflaufen lassen. Sind zwar 13 Mitglieder, aber nur 2 nicht- arzt-denkende Mitglieder und da haben wir nicht so große Chancen.
Was meinst du mit Beschlussfassung zur Umgehensweise mit diesem Thema?
Meine Frage war außerdem, ob das andere Kliniken machen, den Landesverband und den KAV informieren?
Erstellt am 03.02.2009 um 16:12 Uhr von nicoline
Hallo birwein,
*Wollen den AG da auflaufen lassen*
Vertrauensvolle Zusammenarbeit????
*Was meinst du mit Beschlussfassung zur Umgehensweise mit diesem Thema?*
*ich als Vorsitzende würde den AG hier auf Einhaltung der BV hinweisen, die Ärzte wollen da allerdings immer wieder selber mit dem AG reden*
Nun ja, es scheint ja so, als wenn ihr durch die Blockade der ärztlichen BRM nicht wirklich weiterkommt. Der BR Vorsitzende ist dafür zuständig, die Beschlüsse des Gremiums nach außen zu vetreten und er hat die Aufgabe, auf die Einhaltung auch von BV zu achten => wie macht der BR das nun, wenn es darüber Streitigkeiten gibt? Auf der Tagesordnung steht als TOP: Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise bzgl. der BV. Und diesen Beschluss muß dann der BRV nach außen vertreten.
*den Landesverband und den KAV informieren*
also, wir haben eine BV zum TVöD abgeschlossen, in dem steht ja ähnliches:
§ 7.1 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Bei Aufnahme von Verhandlungen über eine Betriebs-/Dienstvereinbarung nach den Absätzen 3 und 4 sind die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene zu informieren.
Das haben wir als BR damals gemacht, denn der BR ist ja einer der Verhandlungspartner für eine BV. War für den AG auch kein Problem, eine Reaktion von verdi haben AG und BR allerdings nicht erhalten.
Höchst suspekt finde ich aber das Verhalten der beiden Landesvertreter, die ja schon auf Grund ihrer Mitgliedschaft im BR von dieser BV wissen. Die benötigen jetzt noch eine offizielle Mitteilung des AG um zu reagieren???????