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nicht Einhalten von Beschlüssen

V
Vhodoo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben wegen nichteinhaltung einer BV eine interne Schiedsstelle durchgeführt und diese als gescheitert erklärt weil die Gf zu keinem Kompromiss bereit ist. Darum haben wir als Gremium einen Beschluß darüber gefasst die Einigungstelle an zu rufen. Wir haben einen Beschluß gefasst wieviel Beisitzer, welche Vorsitzende ( 2 Kandidaten) und einen Beschluß nicht noch die WA/BA Sitzung huete ab zu warten sondern gleich die Einigungstelle an zu rufen. Nun war heute BA/WA an denen ich nicht teilnehme und habe soeben erfahren das unser Vorsitzender sich über den Beschluß hinweg gesetzt hat. Welche Konsequenzen kann das für den weiteren Verlauf haben. Wie gesagt Gf hält sich nicht an eine BV. Was kann das gesammte Gremium nun tun.

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Community-Antworten (6)

G
Globus Akzeptiert

22.06.2012 um 20:12 Uhr

"wir haben wegen nichteinhaltung einer BV " "Wir haben einen Beschluß gefasst wieviel Beisitzer, welche Vorsitzende ( 2 Kandidaten) und einen Beschluß nicht noch die WA/BA Sitzung huete ab zu warten sondern gleich die Einigungstelle an zu rufen." "Wie gesagt Gf hält sich nicht an eine BV."

Meiner bescheidenen Rechtsauffassung hat der BRV richtig gehandelt...

Bei Nichteinhaltung einer BV wird nicht die Einigungsstelle angerufen, sondern es geht vor das Arbeitsgericht...

Ergo ist dem BRV nichts vorzuwerfen...

Nachtrag: Es sei denn eine solche Eskalationsstufe wurde in der BV festgehalten. Das allerdings ist nach meiner Erfahrung leider selten der Fall

S
Streikbrecher

22.06.2012 um 19:14 Uhr

ggf den BRV abwählen und einen neuen wählen. Weiter ist dass was der BRV nun gemacht hat nichtig, da gegen einen Beschluss und kein neuer gefasst wurde.

G
gironimo

23.06.2012 um 10:45 Uhr

sehe ich auch so: BV wird nicht eingehalten > Gericht "Unterlassungsanspruch".

Ob der BRV sich nicht an Beschlüsse hält und wie man dagegen vorgeht ist eine andere Sache und kommt auf die Falllage an. Hier hätte man der GL nur mitteilen können, dass der BRV nicht der Beschlusslage entsprechend gehandelt hat. Aber genau das ist zu überlegen - wegen des Verfahrens.....

Vielleicht solltet Ihr einen Fachanwalt hinzuziehen, der Eure Interessen vor dem Arbeitsgericht vertritt und der Euch berät.

K
Kölner

23.06.2012 um 11:36 Uhr

@Vhodoo Ihr tätet gut daran, zunächst mal zu klären, was denn tatsächlich geschehen ist und wie man rechtlich sauber darauf reagiert. Und wenn es eine 'interne Schiedsstelle' gegeben hat, sollte man sich vll. noch einmal die BV zu Gemüte führen um zu schauen, welche Lösungen diese (ggf.) für diesen Fall vorsieht.

V
Vhodoo

23.06.2012 um 12:35 Uhr

Danke erst einmal für alle Antworten, einen Fachanwalt haben wir schon als Beistand dieser soll auch als 3. Beisitzer in der Einigungsstelle sitzen er hat uns auch die Vorschläge gemacht wie wir die Beschlüsse zu fassen und formulieren zu haben. Zu nichtbeachten der BV hätte ich vielleicht noch anmerken sollen das er nur einem bestimmten Personenkreis Leistungen aus der BV zu gute kommen lässt, und wir der Auffassung sind das auch andere Leute Anspruch darauf haben. Der Wortlaut in der BV zu dieser Leistung ist leider etwas schwammig ausgedrückt und deshalb gab es erst eine interne Schiedsstelle welche gescheitert ist. Unserer Auffassung nach ist der nächste Schritt die Einigungstelle. Nun noch einmal zurück zu meinem Problem:

  1. alle Beschlüsse wie auch vom Anwalt vorgeschlagen wurden gefasst
  2. der entscheidende Beschluß die Einigungstelle sofort ein zu schalten und nicht erst Freitag BA/WA Sitzung abwarten, um zu schauen ob die GF doch noch mit einem Angebot um die Ecke kommt wurde vom BRV nicht eingehalten. Anmerkung, unsere GF schindet gerne Zeit bei solchen Themen und wir haben uns bis jetzt immer einlullern lassen und uns dadurch auch den Unmut einiger Arbeitnehmer zugezogen.
G
Globus

23.06.2012 um 13:46 Uhr

und auch von mir nochmals - keine Einigungsstelle bei Verstößen gegen eine BV, es sei denn, es ist in ihr festgeschrieben...

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