Erstellt am 15.11.2014 um 18:38 Uhr von Kölner
Den AG umgehend auffordern, die BV einzuhalten.
Erstellt am 15.11.2014 um 18:48 Uhr von Hartmut
Hallo BRman, eine BV hat innerbetrieblich Gesetzeskraft. Ein Verstoß gegen eine BV ist also wie ein Verstoß gegen ein Gesetz zu bestrafen. Das ist Vielen nicht klar.
Vielen ist aber leider auch nicht klar, dass in BVen keine Dinge zu regeln sind, die schon der Gesetzgeber geregelt hat. Beispielsweise muss man nicht in eine BV schreiben, dass man nicht stehlen darf, denn das steht schon im Gesetz. Entsprechend muss man nicht in eine BV schreiben, dass niemand ohne Not aus dem Urlaub an die Arbeit geklingelt werden darf, denn das steht auch schon im Gesetz.
Mein Rat, tut zwei Dinge. Erstens den Schichtführer mal beiseite nehmen und sagen, er soll den Quatsch sein lassen, sonst Arbeitsgericht. Zweitens diese 'Soll'-Regelung raus nehmen aus der BV.
Erstellt am 15.11.2014 um 19:13 Uhr von Moreno
Nö Hartmut der Betriebsrat muss bestimmt nicht den AN auffordern sich an BVs zu halten. Der AG ist für die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen zuständig. Also diesen auffordern das er seine Schichtleiter verbietet AN im Urlaub anzurufen.
Erstellt am 16.11.2014 um 01:30 Uhr von Piranha
Im Urlaub geh ich nie ans Telefon :))
Erstellt am 16.11.2014 um 10:04 Uhr von gironimo
Also ich sehe da auch den AG in der Pflicht. Er muss dafür sorgen, dass Gesetze, Tarife und BVs angewendet werden.
Also fordert ihn auf, Einfluss auf den Vorgesetzten zu nehmen, dass dieser es unterlässt AN im Urlaub zu belästigen. (Sprechen würde ich allerdings vorher auch einmal mit diesem Vorgesetzten).
Außerdem könntet Ihr z.B. in der nächsten Betriebsversammlung einmal einen Beitrag zum Thema "Rechte der AN im Urlaub" ausarbeiten.
Erstellt am 16.11.2014 um 13:36 Uhr von ganther
Dass der BR bei so was mit der einzelnen Führungskraft spricht halte ich für ein no go. Der AG ist hier Ansprechpartner. Als Führungskraft würde ich mir eine solche Ansprache auch verbitten
Erstellt am 16.11.2014 um 18:42 Uhr von Hartmut
Sorry, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Selbstverständlich ist der AG bzw. der Unternehmer der Ansprechpartner, nicht der einzelne Schichtleiter. Ich halte es manchmal für besser, je nach Fall, mit dem bzw. den Betroffenen direkt zu reden, statt über den Vorgesetzten des Vorgesetzten zu gehen.