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Einhalten von BV

B
BRman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen was sieht die Rechtsprechung eigentlich vor wenn Arbeitnehmer sich nicht an die BV halten? Bei uns ist es jetzt häufiger vorgekommen das Mitarbeiter in ihrem Uraub angerufen werden um Bringschichten zu machen, nicht vom Chef sondern vom Schichtführer.Die BV sagt aber hierzu das dies im Urlaub nicht passieren soll.

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

15.11.2014 um 19:38 Uhr

Den AG umgehend auffordern, die BV einzuhalten.

H
Hartmut

15.11.2014 um 19:48 Uhr

Hallo BRman, eine BV hat innerbetrieblich Gesetzeskraft. Ein Verstoß gegen eine BV ist also wie ein Verstoß gegen ein Gesetz zu bestrafen. Das ist Vielen nicht klar.

Vielen ist aber leider auch nicht klar, dass in BVen keine Dinge zu regeln sind, die schon der Gesetzgeber geregelt hat. Beispielsweise muss man nicht in eine BV schreiben, dass man nicht stehlen darf, denn das steht schon im Gesetz. Entsprechend muss man nicht in eine BV schreiben, dass niemand ohne Not aus dem Urlaub an die Arbeit geklingelt werden darf, denn das steht auch schon im Gesetz.

Mein Rat, tut zwei Dinge. Erstens den Schichtführer mal beiseite nehmen und sagen, er soll den Quatsch sein lassen, sonst Arbeitsgericht. Zweitens diese 'Soll'-Regelung raus nehmen aus der BV.

M
Moreno

15.11.2014 um 20:13 Uhr

Nö Hartmut der Betriebsrat muss bestimmt nicht den AN auffordern sich an BVs zu halten. Der AG ist für die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen zuständig. Also diesen auffordern das er seine Schichtleiter verbietet AN im Urlaub anzurufen.

P
Piranha

16.11.2014 um 02:30 Uhr

Im Urlaub geh ich nie ans Telefon :))

G
gironimo

16.11.2014 um 11:04 Uhr

Also ich sehe da auch den AG in der Pflicht. Er muss dafür sorgen, dass Gesetze, Tarife und BVs angewendet werden.

Also fordert ihn auf, Einfluss auf den Vorgesetzten zu nehmen, dass dieser es unterlässt AN im Urlaub zu belästigen. (Sprechen würde ich allerdings vorher auch einmal mit diesem Vorgesetzten).

Außerdem könntet Ihr z.B. in der nächsten Betriebsversammlung einmal einen Beitrag zum Thema "Rechte der AN im Urlaub" ausarbeiten.

G
ganther

16.11.2014 um 14:36 Uhr

Dass der BR bei so was mit der einzelnen Führungskraft spricht halte ich für ein no go. Der AG ist hier Ansprechpartner. Als Führungskraft würde ich mir eine solche Ansprache auch verbitten

H
Hartmut

16.11.2014 um 19:42 Uhr

Sorry, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Selbstverständlich ist der AG bzw. der Unternehmer der Ansprechpartner, nicht der einzelne Schichtleiter. Ich halte es manchmal für besser, je nach Fall, mit dem bzw. den Betroffenen direkt zu reden, statt über den Vorgesetzten des Vorgesetzten zu gehen.

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