Bei uns im Betrieb gibt eine BV zum Thema Schicht. Dort wird unter anderen festgelegt, dass die Einsatzzeiten der Angestellten 2 Wochen im fest stehen müssen.
Nun ist es aber vorgekommen, dass ein Angestellter nach dem Plan zur Arbeit kommt und seine Freizeit danach einteilt. Jetzt sieht er, dass der Plan ohne Einhaltung der 2 Wochen einfach geändert wurde. Dieses zu seinem privaten Nachteil, wegen Termine beim Arzt und Elternabend.

Kann der MA rechtlich gesehen nach dem alten Plan zur Arbeit kommen oder ist er verpflichtet sich selber darum zu kümmern, dass er Kenntnis davon erhalten hat und deshalb zu den geänderten Zeiten kommen muss?

Weil der BR ist der Meinung, dass jeder auch zwecks Pausen usw jeder jeden Tag in sein Dienstplan schaut. Somit würde er lt BR widerrechtlich handeln.

Was kann der MA machen? Wie muss der BR beraten in diesem Fall? Weil der MA sieht es nicht ein, seinen Dienst zu verschieben und Termine usw abzusagen. Weil er beruft sich auf die BV.

Wie sieht es rechtlich da aus? Gibt es Urteile dazu? Wenn der MA sich selber kümmern muss um den Dienst anzupassen und nach den einfach geänderten Zeiten kommt, braucht der Betrieb auch keine BV, oder?