Erstellt am 29.02.2012 um 18:51 Uhr von gironimo
Da müsste man schon Details der Vereinbarung kennen. Der Anwalt dürfte aber auch nicht auf den Kopf gefallen sein.
Mein Ratschlag wäre erst einmal eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einleiten und den AG an den "Pranger" stellen, indem man die Kollegen darauf hinweist, dass der AG sich nicht an Vereinbarungen hält.
Erstellt am 29.02.2012 um 18:53 Uhr von kunzundhinz
Also, das Geld einklagen kann nur jeder AN, Achtung Fristen beachten, bei zuspät gibt es nichts.
Der BR kann den AG nur verklagen, weil er die BV nicht beachtet und ihm ein Ordnungsgeld androhen lassen für jeden weiteren Verstoß. Doch das hilft ja nichts, dass das ausstehende Geld gezahlt wird.
Erstellt am 29.02.2012 um 18:54 Uhr von Streikposten
BR kann nur Kollktivrechte einklagen. Also BV beachten. Das Geld einklagen = Induvidualrecht kann und muss jeder selbst. Ist auch so wenn der AG keinen Lohn mehr zahlt.
Erstellt am 29.02.2012 um 19:38 Uhr von mamoulian
@gironimo: Öffentlichkeitsarbeit ist schon geleistet. Das Thema ist bei der Belegschaft -Versammlung angesprochen aber die GL juckt es nicht.
Ob die AN einklagen werden, da bin ich skeptisch. Jeder (in d. heutigen Tag) hat Respekt davor.
Wir werden nochmal mit d. RA sprechen, ob uns ein etwa "härteres" Schreiben weiter hilft.
Mamoulian.
Erstellt am 29.02.2012 um 19:53 Uhr von Betriebsrätin
mamoulian
Ihr solltet den RA beauftragen nach Beschluss, gegen den AG eine einstweilige Verfügung mit der Androhung eines sehr deutlichen Ordnungsgeld für jeden weiteren verstoß gegen die BV einzuleiten.
Erstellt am 01.03.2012 um 15:51 Uhr von didius
Ihr könnt ein Beschlussverfahren nach § 23 BetrVG einleiten um den Arbeitgeber aufzugeben, zukünftig die BV einzuhalten. Hält er sich künftig nicht daran, ist ein Ordnungsgeld fällig (sofern das Gericht eurem Antrag folgt).
Dies gilt aber nur für künftige Verstöße, alles andere ist hinterm Pflug.
Die Ansprüche der Kollegen muss jeder individuell für sich geltend machen und ggf. einklagen.