Hallo zusammen,

wir haben gerade einen GBR gegründet, das Unternehmen besteht aus 8 verschiedenen GmbH's, mit 3 BR.
Frage: Muß der GBR bei MA Einstellungen/ Versetzungen/Umgruppierungen usw. für die GmbH's ohne BR angehört werden???
Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar, das ich noch nicht richtig im Stoff stehe weiß ich selber!!
Danke für die Hilfe