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GBR Arbeitzeitverstöße wo er eigendlich nicht zuständig ist

T
TinKo
Feb 2024 bearbeitet

Hallo beisammen. Unser Unternehmen hat viele einzelne Betriebsteile. Nicht jeder BT hat einen BR. Es gibt aber einen GBR. Nun hat der GBR von Arbeitszeit Verstößen in einem, oder mehreren?, BT erfahren der nicht von einem BR Vertreten wird. Dort sind Arbeitszeiten zwischen 12 und 15 Stunden wohl fast das Tagesgeschäft. Der GBR ist aber nicht für personelle Einzelmaßnahmen zuständig. Können wir vom GBR trotzdem in irgendeiner Weise, zur Not auch rechtlich, was machen? Vielen Dank schonmal für die konstruktiven Antworten

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

31.01.2024 um 21:48 Uhr

Zitat : Können wir vom GBR trotzdem in irgendeiner Weise, zur Not auch rechtlich, was machen?

Auf jeden Fall. Zum Beispiel das hier :

Betriebsverfassungsgesetz

§ 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat

(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) ............... (3) ............... (4) ...............

T
TinKo

31.01.2024 um 21:59 Uhr

Danke. Die Möglichkeit besteht leider nicht. Es findet sich leider keiner der das Amt bekleiden würde. Die meisten BTs haben eine Größe von 3 bis 12 MA.

C
Challenger

31.01.2024 um 22:43 Uhr

Der Gesamtbetriebsrat kann im Rahmen seiner originären Zuständigkeit auch Gesamtbetriebsvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe abschließen (BAG, Beschluss v. 14.11.2006, 1 ABR 4/06). Die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats im Rahmen dieser Zuständigkeit umfassen auch die entsprechenden Initiativrechte (vgl. BAG, Urteil v. 21.7.2009, 1 ABR 42/08).

OH
Olav HB

01.02.2024 um 10:53 Uhr

Es gibt ja seit Kurzem noch eine weitere Möglichkeit: Der Hinweisgeberschutzbeauftragten

Hier liegt klar ein Verstoß gegen geltendes Recht vor und es dürfte (aufgrund der hoffentlich erfolgte Lohn- und Gehaltsabrechnungen) auch relativ einfach nachweisbar sein. Wenn man den Eindruck hat, dass der im Betrieb ansässigen HGSB zu nah am Arbeitgeber ist um wirklich was zu unternhemne, kann man die Meldung selbstverständlich auch beim Landes- bzw. Bundesbeauftragten machen. Ich bin mir relativ sicher, dass die so etwas aktiv nachgehen, denn es ist ein einfacher und eindeutiger Sachverhalt welche in Erfolgsstatistiken gerne gesehen wird.

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