Hallo Leute,
in unserem Unternehmen (3 Betriebe, 3 Betriebsräte) soll ein Betrieb verkauft werden.(§613a)
Die GL hat den GBR informiert. Auch der Betriebsrat des zu verkaufenden Betriebsteils wurde benachrichtigt.
Hat der Betriebsrat des zu verkaufenden Betriebsteils die reine Zuständigkeit zu Verhandlungen zum Interessenausgleich oder ist hier der GBR gefragt.
Da es meiner Meinung nach um soziale und personelle Angelegenheiten geht sollte hier der örtliche Betriebsrat zuständig sein.
Liege ich da richtig ?