W.A.F. LogoSeminare

Zuständigkeit des GBR oder BR

Z
zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, in unserem Unternehmen (3 Betriebe, 3 Betriebsräte) soll ein Betrieb verkauft werden.(§613a) Die GL hat den GBR informiert. Auch der Betriebsrat des zu verkaufenden Betriebsteils wurde benachrichtigt. Hat der Betriebsrat des zu verkaufenden Betriebsteils die reine Zuständigkeit zu Verhandlungen zum Interessenausgleich oder ist hier der GBR gefragt. Da es meiner Meinung nach um soziale und personelle Angelegenheiten geht sollte hier der örtliche Betriebsrat zuständig sein. Liege ich da richtig ?

1.31403

Community-Antworten (3)

D
Dezibel

06.03.2015 um 09:04 Uhr

Ich glaube nicht, dass ihr diese Verhandlungen alleine durchsteht. Ihr solltet eng mit dem GBR zusammenarbeiten, denn dieser kann auf Augenhöhe mit dem AG verhandeln und so das optimale herausholen.

G
gironimo

06.03.2015 um 10:21 Uhr

Zuständig dürfte der örtlich BR sein, weil dieser eine Regelung herbeiführen kann (Interessenausgleich und Sozialplan). Selbst wenn man einen einheitlichen Sozialplan haben wollte, könnte nicht der GBR einfach eine Regelung treffen.

Allerdings sehe ich es auch so, dass zumindest eine betriebsübergreifende Rahmenvereinbarung geschaffen werden sollte; dazu solltet Ihr den GBR eventuell beauftragen.

P
paula

06.03.2015 um 14:51 Uhr

es hängt sehr stark an der Form der Restrukturierung wo die Zuständigkeit liegt. Ich empfehle hier mal BAG 7 ABR 55/01 zu lesen

Ihre Antwort