Hallo,

ich habe eine Frage zur Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrates.
Firma XY ist in der ganzen BRD vertreten und hat ~ 200.000 Mitarbeiter.
Es gibt wohl nur einen Gesamtbetriebsrat, der aus 2 Mitgliedern besteht. (Beides Vorsitzende)
Es kursiert das Gerücht, dass dieser nur dort zuständig ist, wo er ansässig ist (meine Frankfurt).
Genauer geht es um einige Kündigungsanhörung. Ist es möglich, dass der GBR nur für einen bestimmten Bereich, aber nicht gesamt DE agiert?