Erstellt am 09.01.2015 um 12:08 Uhr von Kölner
Erstellt am 09.01.2015 um 12:19 Uhr von Fliege
@Kölner
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Für unser Gremium wäre deine Begründung wichtig.
Fliege
Erstellt am 09.01.2015 um 12:38 Uhr von Kölner
Es trifft ALLE in den BETRIEBEN beschäftigten AzuBis.
Erstellt am 09.01.2015 um 13:25 Uhr von gironimo
... die JAV hat ein Wörtchen mitzureden
Erstellt am 19.01.2015 um 11:40 Uhr von outofmemory
Hallo,
auch wenn ich vielleicht etwas spät dran bin, so finde ich die "Sachlage" nicht so simpel wie es vielleicht scheint.
Zunächst schriebe Fliege: Azubis werden nur am Standort A eingestellt.
Dann jedoch noch: Während ihrer Ausbildung werden sie in allen drei Betriebsteilen eingesetzt.
Zunächst stellt sich für mich die Frage. Wie lange sind sie denn in den anderen Betriebsteilen? Länger als einen Monat am Stück? Wenn ja, dann müssten für diese Zeiträume Versetzungen erfolgen und somit wäre für den Zeitraum der Versetzung auch nicht der Standort A zuständig. Sollte jetzt der Standort A eine Vereinbarung zu einem Beurteilungsbogen alleine treffen (was er darf), dann hat diese Vereinbarung aber keine Rechtsgültigkeit für die anderen Standorte. Somit könnten die anderen Gremien an Ihren Standorten eine Anwendungen des Bogen untersagen/unterbinden. Daher wäre dann eine Deligierung dieses Themas in den GBR sinnvoll. Jedoch sollte hier auch die JAV miteibezogen werden.
Grundsätzlich sollten die Gremien sich einfach mal unterhalten/austauschen.
Erstellt am 19.01.2015 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (outofmemory):
"Wenn ja, dann müssten für diese Zeiträume Versetzungen erfolgen und somit wäre für den Zeitraum der Versetzung auch nicht der Standort A zuständig."
Das dürfte nach dem beschriebenen Sachverhalt nicht stimmen.