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Zuständigkeit für Beurteilungsbogen GBR oder BR?

F
Fliege
Nov 2016 bearbeitet

Unser Unternehmen hat drei Standorte. Die Azubis werden vom Standort A eingestellt und durchlaufen dort auch ihre schulische Ausbildung. Zuständig ist dafür der BR Standort A. Während ihrer Ausbildung werden sie in allen drei Betriebsteilen eingesetzt. Nun erstellt gerade die Ausbildungsstelle einen Beurteilungsbogen für die Azubis, welchen dann die Abteilungsleitungen nach Einsatzende ausfüllen müssen. Frage: Ist für die Zustimmung dieses Bogens der BR Standort A zuständig, da er ansonsten auch für die Azubis alles abzuhandeln hat oder der GBR, da die Beurteilung auch in anderen Betriebsteilen durchgeführt wird? Vielen Dank für eure Antworten. Fliege

1.81006

Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.01.2015 um 13:08 Uhr

Der GBR...

F
Fliege

09.01.2015 um 13:19 Uhr

@Kölner Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Für unser Gremium wäre deine Begründung wichtig.

Fliege

K
Kölner

09.01.2015 um 13:38 Uhr

Es trifft ALLE in den BETRIEBEN beschäftigten AzuBis.

G
gironimo

09.01.2015 um 14:25 Uhr

... die JAV hat ein Wörtchen mitzureden

O
outofmemory

19.01.2015 um 12:40 Uhr

Hallo, auch wenn ich vielleicht etwas spät dran bin, so finde ich die "Sachlage" nicht so simpel wie es vielleicht scheint. Zunächst schriebe Fliege: Azubis werden nur am Standort A eingestellt. Dann jedoch noch: Während ihrer Ausbildung werden sie in allen drei Betriebsteilen eingesetzt. Zunächst stellt sich für mich die Frage. Wie lange sind sie denn in den anderen Betriebsteilen? Länger als einen Monat am Stück? Wenn ja, dann müssten für diese Zeiträume Versetzungen erfolgen und somit wäre für den Zeitraum der Versetzung auch nicht der Standort A zuständig. Sollte jetzt der Standort A eine Vereinbarung zu einem Beurteilungsbogen alleine treffen (was er darf), dann hat diese Vereinbarung aber keine Rechtsgültigkeit für die anderen Standorte. Somit könnten die anderen Gremien an Ihren Standorten eine Anwendungen des Bogen untersagen/unterbinden. Daher wäre dann eine Deligierung dieses Themas in den GBR sinnvoll. Jedoch sollte hier auch die JAV miteibezogen werden. Grundsätzlich sollten die Gremien sich einfach mal unterhalten/austauschen.

P
Pjöööng

19.01.2015 um 14:45 Uhr

Zitat (outofmemory): "Wenn ja, dann müssten für diese Zeiträume Versetzungen erfolgen und somit wäre für den Zeitraum der Versetzung auch nicht der Standort A zuständig."

Das dürfte nach dem beschriebenen Sachverhalt nicht stimmen.

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