Ein AN, der seit 10 Jahren im Betrieb in Abteilung A beschäftigt ist, bewirbt sich intern auf eine Stelle die für Abteilung B ausgeschrieben ist. Die Stelle in Abteilung B ist auf 2 Jahre befristet.
Die Bezeichnung für die bisherige Stelle in Abteilung A und und die ins Auge gefasste Stelle B sind nicht gleich und die Aufgabengebiete wären durchaus unterschiedlich auch wenn es Parallelen gibt.

1.Frage: Kann der AG, so er den AN tatsächlich auf der ausgeschriebenen Stelle in Abteilung B beschäftigen will, gleichwohl die 2-jährige Befristung in den Arbeitsvertrag aufnehmen?

2.Frage: Wenn sich in 2 Jahren herausstellt, dass die Stelle in Abteilung B tatsächlich wegfällt, steht der AN dann gegebenenfalls vor dem Problem einer betriebsbedingten Kündigung?

3.Frage: Könnte die ganze Angelegenheit vom BR auch zu einer befristete Versetzung umgeändert werden wenn die Anhörung dem BR als Neueinstellung vorgelegt wird?