Erstellt am 16.10.2009 um 20:34 Uhr von Immie
@Pförtner
Was solldenn dann deiner Meinung nach passieren?
Erstellt am 16.10.2009 um 20:36 Uhr von Kölner
@Pförtner
Er wird genommen oder nicht!
Sollte allerdings ein externer AN diese Stelle erhalten sollen, dann kann der BR ja nach § 99 BetrVG ohne weiteres aktiv werden.
Erstellt am 16.10.2009 um 21:55 Uhr von Gandalf
@Kölner und Immie
Na, ihr seid ja Schlaumies
Erstellt am 18.10.2009 um 08:27 Uhr von Mimilorand
@ Pförtner
ich verstehe deine Frage nicht ganz...
Ich versuche jedoch den Blickwinkel einmal zu verändern...
Also, Grundsätzlich kann sich der Kollege auf alles bewerben was er möchte.Seinen befristeten Arbeitsvertrag in der "bestimmten Abteilung" hat er weiterhin. Zunächst , denke ich, wird ihm hier nichts passieren.
Auch ein Verlust seines befristeten Arbeitsverhältnis kann ich wegen einer Bewerbung nicht erkennen.
Der Kollege sollte auf keinen Fall seinen befristeten Job aufgeben weil ihm mündlich zugesichert wird, die ausgeschriebene unbefristete Stelle zu erhalten.Logisch ! :-)
Sollter der Arbeitgeber sich dazu entscheiden,die Bewerbung umzusetzen, also Übernahme in ein unbefristetes Arbeitnehmerverhältnis, kann es unter Umständen natürlich sein, das die befristete Stelle die der Kollege hatte, nicht mehr besetzt wird.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird die bisherige ,befristete Stelle, wieder ausgeschrieben.
Ich hoffe Dir die Frage annähernd beantwortet zu haben.(Ergänzend Antwort von Kölner)
Mimi
Erstellt am 18.10.2009 um 10:17 Uhr von Uranos
Wenn er die Stelle bekommt , bekommt er sie mit dem unbefristeten Vertrag.