Erstellt am 19.10.2009 um 09:06 Uhr von MonaLisa
@Erdmuschel,
Däubler sagt in seinem Kommentar "Soll"!
Nur ist es sicherlich praktikabler, gleich in der Stellenausschreibung klarzumachen, dass der ausgeschriebene Job befristet oder unbefristet geplant ist.
Steck mal deine Nase in den - § 93 BetrVG (Kommentierungen!), III Inhalt und Umfang von Stellenausschreibungen - rein, da findest du die Antwort auf deine Fragen!
Erstellt am 19.10.2009 um 11:02 Uhr von neskia
Hinweis muss nur erfolgen wenn befristet, ansonsten kann der BR und natürlich die Bewerber von einer unbefristeten Stelle ausgehen.
Den Fehler machen die Personalis in der Regel nur einmal.
Erstellt am 19.10.2009 um 15:26 Uhr von langsamer
@neskia
was gar kein Fehler ist. Wenn der MA oder BR meint aus dem Fehlen etwas herleiten zu können, dann irrt er.
@erdmuschel
habt ihr zu den Ausschreibungen etwas mit dem AG vereinbart?