Erstellt am 12.01.2012 um 19:17 Uhr von Aidan
Was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag?
Vorallem, was steht da als Arbeitsort?
Jede vom Arbeitgeber gewollte Abweichung davon ist eine Dienstreise. Und die ist in vollem Umfang (Mietwagen, Benzin, Hotel) vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Das Absetzen von der Steuer senkt lediglich das versteuernde Bruttoeinkommen, im Ergebnis erhälst du deine tatsächlichen Kosten keinesfalls komplett zurück. Ich vermute sogar, dass deine Spesen deine derzeitigen Steuern übersteigen, dann sind deine Kosten schon faktisch durch Steuereinsparung nicht wieder reinholbar. Dein Chef lügt dich an.
Erstellt am 12.01.2012 um 19:31 Uhr von senay
Sofern werder im ArbV/TV noch BV eine positive Regelung betreffend Spesen enthalten ist, hat der AN keinen Anspruch auf Spesen. Spesen = Mehraufwendungen für Essen z.B. also Tagegelder.
Anspruch besteht wie Aidan geschrieben hat auf Erstattung der Fahrkosten und Hotel-/Übernachtungskosten. Aber auch nur die Übernachtungskosten, also nicht das Frühstück oder VP.