Die Personalabteilung unseres Betriebs hat einem Mitarbeiter schriftlich bestätigt, dass er im Falle einer Schöffentätigkeit bei fortlaufendem Gehalt freigestellt wird. Wir haben keinen Tarifvertrag, der das nach 616 BGB zwingend so regelt. Frage: wenn es sich der Arbeitgeber jetzt anders überlegt und nicht bezahlt freistellen will: ist der dann an seine vorherige schriftliche Zusage gebunden?