bezahlte Freistellung
Hallo ... Ein Kollege zieht (wegen Umsetzung ) in eine ca 60 km vom jetzigen Wohnort entfernte Stadt. Er hat nun schon mehrere Wohnungsbesichtigungen während der Arbeitszeit durchgeführt. Steht ihm diese Zeit als bezahlte Zeit zu ? ( § 616 BetrVG ) Danke , Gerti
Community-Antworten (1)
20.06.2019 um 17:58 Uhr
Wer wollte denn dass er umgesetzt wird?
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