Hallo ...
Ein Kollege zieht (wegen Umsetzung ) in eine ca 60 km vom jetzigen Wohnort entfernte Stadt.
Er hat nun schon mehrere Wohnungsbesichtigungen während der Arbeitszeit durchgeführt.
Steht ihm diese Zeit als bezahlte Zeit zu ? ( § 616 BetrVG )
Danke , Gerti