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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Polizeilichen Führungszeugnissen

B
briway
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere GL benötigt im Rahmen von GTS/ Zollprüfungen usw. für einige schon langjährige Mitarbeiter im Versand sowie im Export ein Polizeiliches Führungszeugnis. Meine Frage, hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht da es nicht alle MA im Betrieb sondern nur bestimmte Abteilungen betrifft und was würde evtl. mit MA passieren die zB. In jüngeren Jahren wegen irgend etwas mal Verurteilt wurden und somit ein negatives Führungszeugnis dann bekommen würden. Oder habt Ihr eine Idee wie man sowas gestallten könnte, dass zB nicht alle Versandmitarbeiter im Nachhinein ein Polizeiliches Führungszeugnis besorgen müssen sondern zB. nur 1-3 MA die dann zB. nur beladen würden. Danke für eure Unterstützung

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Community-Antworten (3)

K
kunzundhinz

14.12.2011 um 20:18 Uhr

briway

Wenn man ganz einfach den Titel Deiner Frage --Mitbestimmung bei Polizeilichen Führungszeugnisses -- in ww.google.de eigibt erhält man die Antwort!

[http://www.google.de/search?q=Mitbestimmung+bei+Polizeilichen+F%C3%BChrungszeugnisses&rls=com.microsoft:de:IE-ContextMenu&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7ADBR_deDE295&redir_esc=&ei=3ufoTr2hMsfHswamrLyiBw]

u.a. diese:

Das Gericht gab dem Betriebsrat recht. Die Aufforderung polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen, betreffe eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Unabhängig von der konkreten Tätigkeit habe der Arbeitgeber unterschiedslos von allen Beschäftigten die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Ein Bezug dieser Anordnung zur konkret geschuldeten Arbeitsleistung der betroffenen Arbeitnehmer sei nicht erkennbar. Hinzu komme, dass durch die Maßnahme in empfindlicher Weise in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen werde. Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts sei aber gerade das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. LAG Hessen, Beschluss vom 02.11.2006, Az.: 5 TaBVGa 196/06

G
gironimo

15.12.2011 um 09:46 Uhr

ja aber hier geht es ja wohl nur um einige, bei denen auf Grund der Tätigkeit das F-Zeugnis von extern (eventuell gesetzliche Anforderung) verlangt wird.

Da sehe ich noch keine Mitbestimmung .

Wie es ist, wenn dadurch Probleme am Arbeitsplatz entstehen ist eine berechtigte Frage, die Ihr vielleicht vorab mit dem AG besprechen solltet, da hier Rechte aus dem oben genannten Urteil ableitbar sind. In Analogie dazu: Was macht ein LKW-Fahrer ohne Führerschein?

L
Lexipedia

15.12.2011 um 09:51 Uhr

Im Text steht weiter unten: ...Er habe unterschiedslos von allen Beschäftigten unabhängig von deren konkreter Tätigkeit die Vorlage von Führungszeugnissen verlangt. Ein Bezug der Anordnung zur konkret geschuldeten Arbeitsleistung der betroffenen Arbeitnehmer sei nicht erkennbar...

Da hier dieses vom Staat gefordert liegt es also nicht in der Mitbestimmung!

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