Erstellt am 14.12.2011 um 19:18 Uhr von kunzundhinz
briway
Wenn man ganz einfach den Titel Deiner Frage --Mitbestimmung bei Polizeilichen Führungszeugnisses
-- in ww.google.de eigibt erhält man die Antwort!
[http://www.google.de/search?q=Mitbestimmung+bei+Polizeilichen+F%C3%BChrungszeugnisses&rls=com.microsoft:de:IE-ContextMenu&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7ADBR_deDE295&redir_esc=&ei=3ufoTr2hMsfHswamrLyiBw]
u.a. diese:
Das Gericht gab dem Betriebsrat recht. Die Aufforderung polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen, betreffe eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Unabhängig von der konkreten Tätigkeit habe der Arbeitgeber unterschiedslos von allen Beschäftigten die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Ein Bezug dieser Anordnung zur konkret geschuldeten Arbeitsleistung der betroffenen Arbeitnehmer sei nicht erkennbar. Hinzu komme, dass durch die Maßnahme in empfindlicher Weise in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen werde. Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts sei aber gerade das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten.
LAG Hessen, Beschluss vom 02.11.2006, Az.: 5 TaBVGa 196/06
Erstellt am 15.12.2011 um 08:46 Uhr von gironimo
ja aber hier geht es ja wohl nur um einige, bei denen auf Grund der Tätigkeit das F-Zeugnis von extern (eventuell gesetzliche Anforderung) verlangt wird.
Da sehe ich noch keine Mitbestimmung .
Wie es ist, wenn dadurch Probleme am Arbeitsplatz entstehen ist eine berechtigte Frage, die Ihr vielleicht vorab mit dem AG besprechen solltet, da hier Rechte aus dem oben genannten Urteil ableitbar sind.
In Analogie dazu: Was macht ein LKW-Fahrer ohne Führerschein?
Erstellt am 15.12.2011 um 08:51 Uhr von Lexipedia
Im Text steht weiter unten:
...Er habe unterschiedslos von allen Beschäftigten unabhängig von deren konkreter Tätigkeit die Vorlage von Führungszeugnissen verlangt. Ein Bezug der Anordnung zur konkret geschuldeten Arbeitsleistung der betroffenen Arbeitnehmer sei nicht erkennbar...
Da hier dieses vom Staat gefordert liegt es also nicht in der Mitbestimmung!