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Mitbestimmung

T
Tom22
Feb 2024 bearbeitet

Wer hat Ahnung? In unserem Unternehmen soll ein Kollege zum Vorarbeiter ernannt werden. Ist er dann mein Vorgesetzter? Muss dem der Betriebsrat zustimmen und wie wird der Betriebsrat überhaupt informiert? Unser Unternehmen gibt wenig Infos zum Sachverhalt preis

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

11.02.2024 um 12:47 Uhr

Wenn ein Kollege zum Vorarbeiter ernannt werden soll, handelt es sich gemäß § 99 Abs.1 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) um eine Versetzung. Dort findet Ihr auch Hinweise, wie der BR zu beteiligen ist. Selbstverständlich hat der Unternehmer den BR umfassend zu unterrichten.

M
Muschelschubser

12.02.2024 um 11:28 Uhr

Gab es die Stelle vorher schon oder wurde sie neu geschaffen?

Der Betriebsrat kann auch eine interne Ausschreibung der Stelle verlangen. Es kann ja sein, dass sie auch Begehrlichkeiten bei anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeitern weckt. Erst danach kann die angedachte Besetzung dem BR zur Zustimmung vorgelegt werden - nach §99, wie Challenger schon richtig schrieb.

Wir haben das z.B. grundsätzlich im Rahmen einer allgemeinen BV geregelt.

Ob er Dir vorgesetzt wird, hängt von der Ausgestaltung der Stellenbeschreibung ab. Es ist z.B. denkbar, dass er zwar eine fachliche Leitung (Koordinierung der Aufgaben etc.) inne hat, aber keine disziplinarische.

Es gibt ja auch Teamleiterfunktionen im kaufmännischen oder administrativen Bereich. Oftmals haben sie keine wirklichen Befugnisse und sind lediglich das Sprachrohr für das Team.

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