Guten Morgen zusammen,

wir haben ein etwas ungewöhnliches Problem. Unsere Firma verfügt über ziemlich große Parkflächen für die Mitarbeiter/innen. Nun wurden einige Flächen an umliegende Unternehmen vermietet. Das hatte zur Folge, dass es etwas eng geworden ist. Da allerdings auch immer mehr Nichtbeschäftigte die Parkflächen zustellen, wurde die Parkfläche für die Beschäftigten an ein privates Kontrollunternehmen verpachtet, das jetzt die Aufsichtspflicht übernommen hat. Soweit die Sachlage.

Nun wurde der Betriebsrat sowohl bei der Vermietung der Grundstücke wie auch bei der Beauftragung des Kontrollunternehmens vollkommen übergangen. Wir sind der Meinung weil es sich um ein Vorgang der betrieblichen Ordnung handelt, hätten wir mit ins Boot geholt werden müssen. Der AG vertritt die Meinung, es wären seine Grundstücke und er kann damit machen was er will. Der Betriebsrat hat kein MBR bei Verkauf oder Vermietung/ Verpachtung weil es die Ordnung des Betriebes eben nicht betrifft. Das Befahren bzw. Verlassen des Parkplatzes geschieht außerhalb der Arbeitszeit, unterliegt somit nicht dem Zuständigkeitsbereich des BR.

Wie würdet ihr das sehen?