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Mitbestimmung

N
Nordling
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

wir haben ein etwas ungewöhnliches Problem. Unsere Firma verfügt über ziemlich große Parkflächen für die Mitarbeiter/innen. Nun wurden einige Flächen an umliegende Unternehmen vermietet. Das hatte zur Folge, dass es etwas eng geworden ist. Da allerdings auch immer mehr Nichtbeschäftigte die Parkflächen zustellen, wurde die Parkfläche für die Beschäftigten an ein privates Kontrollunternehmen verpachtet, das jetzt die Aufsichtspflicht übernommen hat. Soweit die Sachlage.

Nun wurde der Betriebsrat sowohl bei der Vermietung der Grundstücke wie auch bei der Beauftragung des Kontrollunternehmens vollkommen übergangen. Wir sind der Meinung weil es sich um ein Vorgang der betrieblichen Ordnung handelt, hätten wir mit ins Boot geholt werden müssen. Der AG vertritt die Meinung, es wären seine Grundstücke und er kann damit machen was er will. Der Betriebsrat hat kein MBR bei Verkauf oder Vermietung/ Verpachtung weil es die Ordnung des Betriebes eben nicht betrifft. Das Befahren bzw. Verlassen des Parkplatzes geschieht außerhalb der Arbeitszeit, unterliegt somit nicht dem Zuständigkeitsbereich des BR.

Wie würdet ihr das sehen?

1.646019

Community-Antworten (19)

P
Pickel

14.11.2016 um 09:58 Uhr

". Der Betriebsrat hat kein MBR bei Verkauf oder Vermietung/ Verpachtung" korrekt

"Das Befahren bzw. Verlassen des Parkplatzes geschieht außerhalb der Arbeitszeit, unterliegt somit nicht dem Zuständigkeitsbereich des BR." falsch

G
gironimo

14.11.2016 um 10:26 Uhr

Was die Vermietung angeht, sehe ich nur Informationsansprüche aus § 80 und §106 BetrVG. Was Zugangskontrollen angeht, ergibt sich eine Frage der Ordnung im Betrieb. Also § 87 BetrVG.

K
KleineHexe

14.11.2016 um 12:47 Uhr

Dieses Kontrollunternehmen kontrolliert vermutlich ob die Parkenden die Berechtigung haben unabhängig bei welchem Unternehmen er arbeitet. Zaun und Schranke gingen auch, braucht man kein Personal. Der AG stellt seinen eigenen Mitarbeiter den Parkplatz kostenlos zur Verfügung und verlangt eine Miete von Fremdfirmen. Wäre ich AG und würde mir der BR jetzt Ärger machen, dann würde ich entweder gar keine Parkplätze mehr zur Verfügung stellen oder von meinen Mitarbeitern ebenfalls Miete verlangen. Ein AG muß seinen Mitarbeitern keine Parkplätze zur Verfügung stellen und schon gar nicht unentgeltlich.

P
Pjöööng

14.11.2016 um 13:07 Uhr

Zitat (Nordling): "... wurde die Parkfläche für die Beschäftigten an ein privates Kontrollunternehmen verpachtet, das jetzt die Aufsichtspflicht übernommen hat."

Ja was denn? Verpachtet? Oder Kontrollaufgaben?

N
Nordling

14.11.2016 um 14:29 Uhr

Erst einmal vielen Dank für eure Mühe.

@Pjöööng: Die nach den Vermietungen an die anderen Firmen gebliebene Parkfläche wurde an ein Privates Unternehmen aus Berlin verpachtet (Dieses Unternehmen ist in Deutschland ziemlich bekannt da es schon jede Menge Negativschlagzeilen in der Deutschen Presse bekommen hat).

Als Pächter ist es berechtigt, „Knöllchen“ zu verteilen und die sind gesalzen (€ 30,- pro Verstoß). Diese Zettelchen bekommt jeder der keinen Ausweis sichtbar ausgelegt hat. Knöllchen werden aber z. B. auch verteilt, wenn man mal etwas neben der Linie steht (die morgens im Dunkeln so gut wie gar nicht zu erkennen ist). Wir als BR wären gerne bei den Verhandlungen dabei gewesen um doch das eine oder andere für die bei uns Beschäftigten zu entschärfen. Aber die Verträge sind abgeschlossen ohne Beteiligung des BR und nun müssen alle Mitarbeiter/innen zusehen, wie sie damit klarkommen.

OK, einige werden sagen, legt doch euren Ausweis aus aber es passiert schon mal dass es vergessen wird (z. B. wenn eine Mitarbeiterin sehr spät dran ist weil das Kind vorher noch in den Hort musste). Und gerade wegen solchen „Kleinigkeiten“ wären wir schon ganz gerne bei den Verhandlungen dabei gewesen.

P
Pjöööng

14.11.2016 um 14:50 Uhr

Nordling,

als Pächter betreibt dieses Unternehmen die Parkraumbewirtschaftung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es verkauft also Partkberechtigungen und kontrolliert diese auch. Der Arbeitgeber hätte damit dann direkt nichts mehr zu tun.

Kauft Ihr Eure Parkberechtigungen bei dem Parkraumbewirtschafter, oder werden die irgendwie über Euren Arbeitgeber vergeben? Gewährt Euer Arbeitgeber irgendwelche Zuschüsse?

30 Euro wegen Parkens ohne Parkberechtigung dürften wohl angemessen sein, aber sicherlich nicht für das Berühren der Linie. Der Parkplatz ist nicht abgeschrankt? Hänegn denn AGB an der Einfahrt aus?

N
Nordling

14.11.2016 um 16:34 Uhr

Hi Pjöööng,

die MA haben Parkkarten bekommen die sie berechtigen auf dem Gelände zu parken. Sie müssen sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Wie dieses jetzt zwischen AG und Pächter geregelt wird, auch finanziell, wissen wir nicht (das ist ja das was wir beanstanden). Es gibt keine Schranken, der Parkbereich ist frei befahrbar. AGB von dieser Firma habe ich, trotz intensiver Internetrecherche nirgends gefunden (noch so ein Punkt der uns nervt). Es sollen aber noch Schilder aufgestellt werden. Die Maßnahme startet erst in 1 Woche. Im Betrieb gibt es Aushänge, die alle auf die Folgen bei falschem Verhalten hinweisen. AG meint, das reicht aus um alle MA zu informieren. Das Schiefparken kostet übrigens „nur“ € 10,-… Aber auch Geld das dann irgendwo zu Hause fehlt.

P
Pjöööng

14.11.2016 um 17:01 Uhr

Wenn Ihr keinen direkten Vertrag mit dem Parkraumbewirtschafter habt, dann kann man trefflich streiten, ob dieser überhaupt bei Euch kassieren kann.

Wenn der Arbeitgeber hier Vereinbarungen mit dem Parkraumbewirtschafter getroffen hat, dann hätte er meines Erachtens zuvor die Zustimmung des BR einholen müssen. Er kann wohl nicht darauf verweisen dass er jhemand Fremdes die Regelungen auf seinem Parkplatz treffen lässt.

C
celestro

14.11.2016 um 17:26 Uhr

Wem 10 oder 30 Euro weh tun, der wird darauf achten, die Regeln einzuhalten. Und wie parkt man im Dunkeln, so das man die Linie nicht sieht ? Also von Erwachsenen sollte man schon erwarten können, das eigene Licht am Auto einzuschalten.

Ansonsten würde ich sagen, fasst einen Beschluß, das sich ein Rechtsanwalt mal dem Thema annehmen soll und dann kann der Euch sagen, wo der AG Euch hätte mit ins Boot nehmen müssen.

P.S. Und wie sieht es aus ... kann man nicht ggf. einfach woanders parken ?

N
Nordling

14.11.2016 um 17:31 Uhr

Darum geht es ja. Wir sind auch der Meinung dass er uns hätte einbeziehen müssen. Seiner Meinung aber nicht, weil er meint, Vermietungen „seines“ Besitzes gehen uns nichts an und die MA wären nicht betroffen da Parken nichts mit Arbeiten zu tun hat.

Soweit ich weiß geht jeder MA in dem Augenblick einen Vertrag mit dem Parkraumbewirtschafter ein, wenn er sein Fahrzeug auf dem bewirtschafteten Gelände abstellt. In dem Augenblick akzeptiert er die (nicht bekannte) AGB und ist angreifbar bei einem Fehlverhalten

N
Nordling

14.11.2016 um 17:35 Uhr

Nun, celestro... mittelgraue Steinchen in dunkelgraue eingefasst... dazu nasser Boden der mit Laub bedeckt ist. Da versagen auch schon mal die Augen eines Erwachsenen... Selbst bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern

C
celestro

14.11.2016 um 17:44 Uhr

wenn das so eindeutig ist, kann man gegen die "Knolle" ja ganz einfach zivilrechtlich vorgehen.

N
Nordling

14.11.2016 um 17:47 Uhr

Leider ist Parken bei uns nicht ganz problemlos. Das hat der AG erkannt und vermietet. Somit sind die Plätze für die MA etwas knapp geworden. Hinzu kommt, dass gegenüber 1 Schulungseinrichtung vorhanden ist und die Teilnehmer nicht so ganz auf Parkordnungen achten (Grund für die ganze Aktion vom AG). Deshalb habe unsere MA Probleme bei der Parkplatzsuche. „Sauber“ parken ist da nicht immer drin.

N
Nordling

14.11.2016 um 17:52 Uhr

Was soll "eindeutig" sein, celestro? Zivilrechtlich wird riskant. Noch gibt es keine abschließenden Urteile in Bezug auf Parkraumbewirtschafter. Und wir wissen, dass der Pächter seine Sachen SEHR schnell an Inkassounternehmen übergibt

P
Pjöööng

14.11.2016 um 18:05 Uhr

Zitat (Nordling): "Seiner Meinung aber nicht, weil er meint, Vermietungen „seines“ Besitzes gehen uns nichts an und die MA wären nicht betroffen da Parken nichts mit Arbeiten zu tun hat."

Da hätte er wohl Recht, wenn er den Parkplatz verpachtet hätte und dieser nun als quasi öffentlicher Parkplatz von dem Pächter an jedermann vermietet würde und Ihr Euch die Parkberechtigungen direkt beim Pächter holen würdet.

Er hat aber, so wie ich Dich verstanden habe, den Weg gewählt, den Parkplatz zu verpachten, einen Teil der Parkplätze wieder anzumieten und diese an die Mitarbeiter zu vergeben. Damit hat er sich die Mitbestimmung eingefangen.

Um AGB akzeptieren zu können muss ich grundsätzlich die Möglichkeit haben, diese vorab zur Kenntnis zu nehmen. Wie dies hier geschehen soll ist unklar. Mittlerweile greifen aber diese Parkraumbewirtschafter auch schnell zum Telefon und lassen Farzeuge abschleppen, da kommt dann spätestens Freude auf.

Und übrigens: Man braucht hier im Forum nicht auf jeden Provokateur zu antworten... ;0))

Z
zdophers

14.11.2016 um 18:06 Uhr

Sowas haben wir auch. Sollte mich nicht wundern, wenn es der gleiche Bewirtschafter ist.

Allerdings wurden wir mit ins Boot geholt und haben den Vertrag vorher eingesehen.

Bei uns sind z.B. 5 mögliche Rücknahmen von Knöllchen vertraglich festgehalten.

Und bislang hat es geholfen und die firmenfremden Parker zum größten Teil vertrieben.

D
DummerHund

14.11.2016 um 18:56 Uhr

Ich nehme mal den Link: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/ und schliese mich den Ausführungen des Anwaltes an. Ich würde hier nicht eher einen Cent an Strafe zahen bevor dies nicht durch besondere Beschilderung an der Einfahrt des Parkplatzes Eindeutig UND FÜR JEDEN BENUTZER DES PLATZES GILT: Was der Chef da will mit einer Art Rundschreiben oder Bekanntmachung ist nicht Rechswirksam, da er zum einem in einem Geschäftsgebahren einer Fremdfirma mit mischt, zum anderem da es nicht jeden Parkplatzbenutzer anspricht...spich andere Nutzer.

N
Nordling

15.11.2016 um 07:57 Uhr

Guten Morgen an alle,

noch einmal vielen Dank für eure Bemühungen. Interessant fand ich den Beitrag von zdophers. Haben wir denn jetzt, nach Vertragsabschluss des AG mit dem Pächter, noch Eingriffsmöglichkeiten? Wenn es für uns die Möglichkeit gäbe, alles für unsere MA zu entschärfen wären wir schon ganz glücklich. Allerdings sehen wir kaum Möglichkeiten für eine BV in der der AG verpflichtet wird, die Unannehmlichkeiten der MA, die dadurch entstehen, zu regulieren.

C
celestro

15.11.2016 um 10:35 Uhr

"Und übrigens: Man braucht hier im Forum nicht auf jeden Provokateur zu antworten... ;0))"

Sollte man vielleicht lieber in Topics schreiben, in denen es Provokateure gibt.

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