Hallo alle Betriebsräte;

habe folgende Frage:

Wir sind ein 100% Tochterunternehmen eines englisch, schweizerischen und französischen Konzerns. Unsere direkte operative Mutter aus London hat uns eine Anweisung gegeben und zwar folgender Maßen: Umstellung eines Handelssystem von telefonischen und direkten Kontakt auf Computer Plattform mit Hauptserver in London und öffentlich zugänglich. Nun betrifft diese Umstellung A. unsere direkte Betriebswirtschaftliche Kalkulierung, Verlust an Einnahmen B. Personal, da daurch Arbeitsplätze hier gefährdet sind.
Nun sind wir als betrieb unter 20 AN, aber ich weiss nicht ob dieser Fall direkt unter BetrVG §§ 90+91 oder unter §§ 111 ff. fällt. Bei zweiteren hätte ich nur geringe Chancen, aber wenn dies unter die Mitbestimmung gemäß §§ 87 ff. fällt könnte ich eingreifen. Kann es aber nicht richtig zuordnen. Könnte jemand mir helfen ?