Erstellt am 11.12.2011 um 14:31 Uhr von kunzundhinz
Der BR hat das Recht, dass man mit ihm in der Betriebssprache spricht und auch die Unterlagen in der Betriebssprache vorlegt. Der BR hat die Mitbestimmung bei der Festlegung der Betriebssprache. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Das Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss vom 09.03.2009 – 5 TaBV 114/08) hat im Rahmen eines Verfahrens zur gerichtlichen Einsetzung einer Einigungsstelle, § 98 ArbGG, bestätigt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Englisch (oder einer anderen Fremdsprache) als Sprache im Betrieb hat.
Infos müssen verständlich sein Umfassende Information bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat vollständig zu informieren hat. Hierbei müssen mögliche Auswirkungen und der Umfang der Maßnahme ebenso mitgeteilt werden wie die Gründe, die zur geplanten Maßnahme geführt haben. Der Betriebsrat muss durch die Informationen in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben nach dem BetrVG wahrnehmen zu können. Der Arbeitgeber muss die Informationen so aufbereiten, dass der Betriebsrat sie auch verstehen kann. Die Information muss in verständlichem Deutsch erfolgen. In Englisch kann sie nur erfolgen, wenn alle Betriebsratsmitglieder damit einverstanden sind.
Gegebenenfalls muss die Information aus einer Fremdsprache ins Deutsche übersetzt werden.
Erstellt am 11.12.2011 um 15:23 Uhr von delux
Hallo kunzundhinz,,
vielen Dank für Deine Antowrt.
Es gibt bisher keinerlei Festlegungen einer Betriebssprache, da bisher die Geschäftsleitung immer aus deutschsprachigen Personen bestand. Darum war diese Frage bisher nicht von belang. Ob jetzt eine "offizielle" Betirebssprache eingeführt werden soll ist fraglich.
Das Informationen verständlich sein müssen ist ja schön und gut. So viel Englisch, dass wir uns einen "normalen" Text übersetzten können, können wir alle.
Es geht uns vielmehr darum, das Gespräche (bzw. Diskussionen) zwischen uns und dem neune Chef nicht mehr, wie bisher, in Deutsch erfolgen können. Und das ist für uns das Problem. Keiner von uns kann Gesetztestexte ect. in Englisch verargumentieren.
Danke schön
delux
Erstellt am 11.12.2011 um 15:35 Uhr von peanuts
"Keiner von uns kann Gesetztestexte ect. in Englisch verargumentieren. "
Wie häufig habt Ihr denn in den bisherigen Gesprächen und Diskussionen mit Gesetzestexten um Euch "geworfen"?
Ich halte das, wenn es um den Austausch von Positionen/Meinungen geht, für verzichtbar.
Beschlüsse mit Verweisen auf das BetrVG sind weiterhin in deutscher Sprache mitzuteilen.
Betriebsvereinbarungen sind auch weiterhin in "Deutsch" zu vereinbaren.
Ein verhandlungssicheres Englisch ist m.E. überhaupt nicht gefragt.
Lasst es doch erst einmal auf Euch zu kommen und schiebt nicht schon im Vorfeld Panik.
Erstellt am 12.12.2011 um 08:39 Uhr von gironimo
Was macht der neue Chef, wenn er beim Bäcker an der Ecke Brötchen kaufen will? Von jedem südasiatischen Einwanderer erwarten wir deutsch Kenntnisse. Nur wenn einer mit weißem Hemd nur englisch kann erwarten alle, dass nun der ganze Betrieb englisch spricht?
Natürlich kann auch ein Übersetzer am Tisch sitzen.
>Lasst es doch erst einmal auf Euch zu kommen und schiebt nicht schon im Vorfeld Paniky
sehe ich auch so.
Schlimmer als die Sprachbarriere dürfte die Unkenntnis deutscher Gesetze sein. Aber auch hier - abwarten.
Erstellt am 12.12.2011 um 11:45 Uhr von Niemand
Ihr müsst ja nicht auf Englisch antworten. Sein Deutsch wird wohl sehr schnell besser werden wenn er euch verstehen will. :-) . wenn fließend Englisch nicht Einstellungsvoraussetzung war wird er nun nicht plötzlich verlangen können daß ihr Englisch mit ihm sprecht. Wenn er euch nicht versteht wird er sich wohl Hilfe holen.
Erstellt am 13.12.2011 um 08:22 Uhr von delux
Guten Morgen,
danke für eure Antworten.
Gestern hat er sich den Mitarbeitern vorgestellt. Deutsch spricht er überhaupt nicht und sein Englisch ist "unterirdisch". Kaum zu verstehen und sein Wortschatz ist geringer als der des Durchschnitts bei uns in der Firma. Das wird spaßig.
Vorallem weil wir dringende Themen antehen haben. Und die sollen jetzt mit jemanden besprochen werden der, wie gironimo ja auch anmerkte, Null Kenntnis der deutschen Gesetzte hat und zwar in allen Belangen.
Schönen Tag wünscht
delux