Erstellt am 18.12.2010 um 22:07 Uhr von paula
wer spricht denn da mit dem GF und aus welchem Grund?
Erstellt am 18.12.2010 um 22:50 Uhr von DerAlteHeini
cimbomcakal
Im Rahmen SEINER eigenen Betriebsratsarbeit kann ein Betriebsratsmitglied auch mit dem Arbeitgeber oder Geschäftsführer reden. Er kann auch über Betriebsratsthemen mit dem AG/GF diskutieren. Er muss KEINEM, weder dem Vorsitzenden des BR, noch dem Betriebsrat Rechenschaft über SEIN BR Arbeit ablegen. Auch, können die Genannten dem Kollegen SEINE Betriebsratsarbeit nicht verbieten. Es gibt nur eine Vorgabe, die bei jeder Betriebsratsarbeit zu beachten ist, nämlich die Betriebsratsarbeit muss notwendig sein.
Ob die Betriebsratsarbeit eines BR Kollegen notwendig ist, beurteilt nicht der Betriebsrat oder dessen Vorsitzender, sondern im Streitfall ein Arbeitsgericht.
Will man eine BR Mitglied seine Betriebsratsarbeit verbieten, dürfte es sich um die Behinderung von Betriebsratsarbeit handeln. Somit kannst du davon ausgehen, dass es kein Gesetz oder Rechtsprechung gibt, welches dem BR Mitglied seine BR Arbeit verbietet.
Erstellt am 19.12.2010 um 01:24 Uhr von paula
@Heini
Du hast ja völlig recht aber vielleicht reden wir ja über das Monatsgespräch, offizielle Verhandlungen zu einer BV....
daher meine Frage....
Erstellt am 19.12.2010 um 12:47 Uhr von cimbomcakal
dürfen Ersatzmitglieder des BR `s alle Potokole lesen....?
Erstellt am 19.12.2010 um 12:53 Uhr von alterBrummbär
...im Vertretungsfall; Ja.