Erstellt am 12.06.2006 um 12:03 Uhr von Rollie
Das bleibt dem Betriebsrat überlassen.
Wenn es dem AG ausreicht, reicht eine mündliche Mitteilung. Da AG hin und wieder aber auch mal vergessen, über etwas informiert worden zu sein, ist man mit einer schriftlichen Mitteilung i.d.R. besser bedient.
Erstellt am 12.06.2006 um 12:20 Uhr von pit47
Hallo mario,
die Beschlüsse des BR sind vom BR-Vorsitzenden an den AG witerzuleiten, er ist das "Sprachrohr" des BR.
Wir machen es schriftlich, wobei der BR-Vorsitzende dies unterschreibt.
Erstellt am 12.06.2006 um 12:27 Uhr von Rollie
Wenn der Betriebsrat z.B. einer Einstellung widersprechen würde und das dem AG nicht schriftlich mitteilen würde, könnte der AG ggf. auf die Idee kommen zu argumentieren, im sei von einem Widerspruch nichts bekannt ;-)
Erstellt am 13.06.2006 um 10:42 Uhr von mario
Hallo Leute
Danke für die netten Tips die ihr mir gegeben habt,haben mir weitergeholfen.
gruß Mario