Hallo,
wir möchten im/ für den Betriebsrat eine Geschäftsordnung erstellen, meine Frage, muss diese auch dem Geschäftsführer vorgelegt werden? Wer in welchem Amt tätig ist, das weiß die Geschäftsführung, auch wer Freistellungen benötigt. Aus dem § 36 BetrVG geht leider nix diesbezüglich hervor.

Danke für schnelle Antwort