Hallo, wir haben ein Problem. Der BR hat vor eine 2. Freistellung zu beschließen.
Laut MA-Liste sind es 530 MA. Unsere Frage, zählen auch MA in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und MA in der Elternzeit mit dazu. Und wie ist es mit MA einer Tochtergesellschaft, die von uns mit vertreten werden und auch im BR mit tätig sind.